BT-Drucksache 14/3128

Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba

Vom 6. April 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

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14. Wahlperiode

06. 04. 2000

Antrag

der Abgeordneten Adelheid Tröscher, Friedhelm Julius Beucher, Lothar Mark,
Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, Wolfgang Behrendt, Rudolf Bindig,
Dr. Eberhard Brecht, Hans Büttner (Ingolstadt), Ursula Burchardt, Detlef
Dzembritzki, Petra Ernstberger, Monika Griefahn, Reinhold Hemker, Frank Hempel,
Monika Heubaum, Ingrid Holzhüter, Hans-Ulrich Klose, Karin Kortmann,
Tobias Marhold, Markus Meckel, Christoph Moosbauer, Volker Neumann
(Bramsche), Johannes Pflug, Dieter Schloten, Dagmar Schmidt (Meschede),
Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Volkmar Schultz (Köln), Dr. R. Werner Schuster,
Wieland Sorge, Joachim Tappe, Ute Titze-Stecher, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Inge Wettig-Danielmeier, Uta Zapf, Dr. Christoph Zöpel, Dr. Peter Struck und der
Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Hans-
Christian Ströbele, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Nach wie vor sind die politischen Rahmenbedingungen in Kuba in den Berei-
chen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaat verbesserungsbedürftig.
Diese Einschätzung teilt der Deutsche Bundestag mit dem europäischen Parla-
ment. Der Deutsche Bundestag nimmt auch die Analysen verschiedener Men-
schenrechtsorganisationen (Amnesty International, Human Rights Watch) zur
Kenntnis, welche die Menschenrechtssituation in Kuba kritisiert haben. Davon
unbenommen kann festgestellt werden, dass eine Politik der Isolierung Kubas
keine positiven Veränderungen in der kubanischen Gesellschaft befördert hat.
Es reicht nicht, Defizite in den demokratischen, menschenrechtlichen und
rechtstaatlichen Bereichen zu konstatieren, eine entwicklungspolitische Koo-
peration kann und soll zu Veränderungen beitragen.

Eine verstärkte Einbeziehung Kubas in die internationale und europäische Zu-
sammenarbeit dürfte sich mittel- bis langfristig positiver auswirken und die
Chancen einer friedlichen Entwicklung verbessern. Durch systembedingte Pro-
bleme, aber auch durch äußeren Druck, leidet ein großer Teil der kubanischen
Bevölkerung unter der schwierigen Wirtschaftslage, die auch die sozialen
Dienstleistungen beeinträchtigt. In Kuba gibt es aber nicht nur einen großen
Bedarf, sondern auch vielfältige erfolgversprechende Ansätze und zumindest in
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Teilbereichen auch ausreichende Spielräume für eine intensivere Zusammen-
arbeit.

Die Problemlage in Kuba eröffnet auf unterschiedlichen Feldern, Möglichkei-
ten der Kooperation durch die Entwicklungszusammenarbeit. Im Nachgang zu
dem Bundestagsbeschluss aus dem Jahr 1993 (Drsache 12/3778), in dem der
Deutsche Bundestag mögliche Kooperationsfelder mit Kuba erwähnt, begrüßt
der Deutsche Bundestag die von der Bundesregierung 1999 eingeleitete Auf-
nahme der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit mit Kuba, insbesondere im
Bereich des Umwelt- und Ressourcenschutzes. Damit ergänzt Deutschland die
Entwicklungspolitik anderer Partnerländer, wie zum Beispiel Frankreich,
Spanien und Italien, die bereits seit längerer Zeit die staatliche Entwicklungs-
zusammenarbeit mit Kuba wieder aufgenommen haben. Es zeigt sich, dass
diese Länder gleichzeitig Hauptwirtschaftspartner Kubas in Europa geworden
sind. Immerhin kommen mehr als 50 % der ausländischen Investitionen aus
Ländern der EU mit zurzeit 165 Joint Ventures.

Die Aufnahme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba ge-
schieht auf der Grundlage des gemeinsamen Standpunktes der EU, der zuletzt
im Dezember 1999 bekräftigt wurde. Dieser sieht vor, Kuba in seinem Über-
gang zu einer pluralistischen Demokratie und marktwirtschaftlichen Ordnung
zu unterstützen. Mit der Aufnahme Kubas in den Lomé-Prozess der EU könn-
ten alle Möglichkeiten der bestehenden Zusammenarbeit des politischen Dia-
logs und des Vertrages im Sinne von Fortschritten in Richtung Demokratie,
Menschenrechte, Rechtsstaat und zusätzlichen wirtschaftspolitischen Verände-
rungen genutzt werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

1. Die Entwicklungszusammenarbeit als Chance zu nutzen, auf eine Verbesse-
rung der politischen Rahmenbedingungen in Kuba (Demokratie, Rechts-
staat) und auf die Beachtung der Menschenrechte zu drängen.

2. Auf der Basis der Erfahrungen aus dem vorgesehenen Projekt die Aufnahme
der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kuba im Bereich der tech-
nischen Zusammenarbeit weiterzuführen und zu intensivieren.

3. Neben dem Schwerpunkt Umwelt- und Ressourcenschutz weitere Ansätze
der technischen Zusammenarbeit, zum Beispiel im Bereich der erneuerbaren
Energiequellen, der Aus- und Fortbildung sowie der Wissenschaftskoopera-
tion zu entwickeln.

4. Insbesondere die schon seit langem bestehende Kooperation der Kirchen,
der politischen Stiftungen und der Nichtregierungsorganisationen mit kuba-
nischen Partnern zu begleiten und verstärkt zu fördern.

5. Die privatwirtschaftliche Kooperation, zum Beispiel der Deutschen Investi-
tions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) und deutscher Handwerks-
kammern, mit Kuba auszuweiten und zu fördern.

6. Den politischen Dialog mit Vertretern oppositionelle gesellschaftliche Grup-
pen u.U. im Rahmen der Arbeit der politischen Stiftungen aufzuwerten und
so zur Bildung einer kubanischen Zivilgesellschaft beizutragen.

7. Die Bundesländer zu ermutigen, etwaige Projekte im Bereich der Förderung
von Fach- und Führungskräften, der Förderung von Studenten und der
Unterstützung von Vorhaben von Nichtregierungsorganisationen weiterzu-
führen und zu intensivieren.
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8. Die Möglichkeit der Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen des Bundes
(sog. Hermes-Bürgschaften) zu prüfen und eine flexiblere Verhandlungslinie
bei der Lösung des Schuldenproblems Kubas zu verfolgen.

9. Im Hinblick auf eine mögliche positive Entscheidung der EU über den kuba-
nischen Antrag auf eine volle Mitgliedschaft im Lomé-Folgeabkommen ge-
genüber der kubanischen Regierung die Verbesserung der Menschenrechts-
lage anzumahnen.

Berlin, den 5. April 2000

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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