BT-Drucksache 14/3037

Eisenbahn-Fernverkehr - Aufgabenverantwortung von Bund und Ländern

Vom 23. März 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3037

14. Wahlperiode

23. 03. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Christine Ostrowski, Dr. Ilja Seifert,
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

Eisenbahn-Fernverkehr – Aufgabenverantwortung von Bund und Ländern

Der neue Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG (DB AG) hat geäußert,
Züge des Fernverkehrs (schwach ausgelastete InterRegio-Züge und InterCity-
Züge) durch Züge des Nahverkehrs (RegionalExpress-Züge) ersetzen und in
die Aufgabenverantwortung der Bundesländer übertragen zu wollen.

Eine solche Veränderung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern
(für den Nahverkehr sind derzeit die Länder, für den Fernverkehr ist der Bund
zuständig) würde, mit der gleichfalls vom Bahnchef geäußerten Absicht, auf
schwach ausgelastete Nahverkehrszüge verzichten zu wollen, den Kern der
Bahnreform berühren und in Frage stellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Gibt es vor dem Hintergrund der zu beobachtenden Praxis, dass die Bundes-
länder bei der Finanzierung von RegionalExpress-Zügen mit Bundesgeldern
für den Nahverkehr (gemäß Regionalisierungsgesetz §§ 5 bis 8) zunehmend
auch Fernverkehrs-Aufgaben bezahlen, Überlegungen zur Änderung der
Auslegung des Artikels 87e Abs. 4 Grundgesetz oder zu dessen Folgegeset-
zen, insbesondere des Regionalisierungsgesetzes?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung angesichts der
dargestellten Praxis der Bundesländer?

2. Ist die Bundesregierung im Rahmen der Allgemeinwohlverantwortung des
Bundes und angesichts der einleitend genannten Äußerungen des Vorstands-
vorsitzenden der DB AG bereit, auf Fernstrecken des Bundes-Schienennet-
zes künftig in Bundeszuständigkeit für gemeinwirtschaftliche Leistungen,
Auferlegung oder Vereinbarung für Eisenbahnen des Bundes (Verordnung
Nr. 1191/69 EWG), soweit es sich nicht um Schienenpersonennahverkehr
(gemäß § 15 Allgemeines Eisenbahngesetz) handelt, Taktverkehre zu bestel-
len und – eventuell teilweise – zu finanzieren, wenn die eigenwirtschaftlich
handelnde DB AG für Fernzüge auf einzelnen Strecken, insbesondere auf
internationalen Verbindungen, eine unzureichende Wirtschaftlichkeit er-
klärt?

Wenn ja unter welchen Bedingungen?

Berlin, den 23. März 2000

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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