Vom 22. März 2000
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
3022
14. Wahlperiode
22. 03. 2000
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Rainer Funke, Dr. Klaus Kinkel,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun
(Augsburg), Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-
Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus
Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Gerhard
Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig
Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
1. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Ludwig Stiegler, Monika Griefahn,
Jörg Tauss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der
Abgeordneten Klaus Wolfgang Müller (Kiel), Dr. Antje Vollmer, Oswald
Metzger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 14/2340, 14/3010 –
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen
2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Rainer Funke, Dr. Klaus Kinkel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der F.D.P.
– Drucksachen 14/336, 14/3010 –
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Stiftungsrechts (StiftRReformG)
3. zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksachen 14/2029, 14/3010 –
Ein modernes Stiftungsrecht für das 21. Jahrhundert
Drucksache
14/
3022
– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Eine umfassende Reform des Stiftungsrechts bedarf neben der Verbesserung
der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen auch einer Reform des Stiftungs-
zivilrechts.
2. Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, noch im
Jahr 2000 einen Gesetzentwurf zur Reform des Stiftungszivilrechts vorzu-
legen.
Berlin, den 22. März 2000
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Begründung
Die freiheitliche Bürgergesellschaft wird in Zukunft Aufgaben übernehmen
müssen, die bisher in staatlicher Hand lagen, auf Grund der wirtschaftlichen
Lage der öffentlichen Haushalte zukünftig aber nicht mehr wahrgenommen
werden können. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages sind sich daher
der Bedeutung der Reform des Stiftungsrechts bewusst. Sie ist Teil des Ver-
suchs der Renaissance des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland.
Privates Engagement für die Allgemeinheit und damit zur finanziellen Ent-
lastung des Staates ist facettenreich. Gerade gemeinnützige Stiftungen können
einen großen Beitrag z. B. zur Förderung wichtiger kultureller, sozialer und
wissenschaftlicher Projekte und des Sports leisten.
Vor diesem Hintergrund wird in dem von den Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur wei-
teren steuerlichen Förderung von Stiftungen zu Recht darauf hingewiesen, dass
sich dieser Gesetzentwurf „als Grundstein einer umfassenden Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die Arbeit gemeinnütziger Stiftungen, des ‚Dritten
Sektors‘ insgesamt und zur Stärkung des Gedankens der Bürgergesellschaft“
versteht. Über die Verbesserung der zivilrechtlichen Rahmenbedingungen für
die Errichtung einer Stiftung werde „gesondert zu entscheiden“ sein.
Um der nun eingeleiteten Reform des Stiftungsrechts möglichst schnell neue
Impulse zu verleihen, ist die zügige Verabschiedung der Novellierung des Stif-
tungszivilrechts daher unumgänglich.