BT-Drucksache 14/3009

Keine Steuer beim Aktientausch

Vom 22. März 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3009
14. Wahlperiode 22. 03. 2000

Antrag
der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth),
Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz
Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer,
Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und
der Fraktion der F.D.P.

Keine Steuer beim Aktientausch

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Aktientausch des Privatanlegers im Rahmen der Übernahme eines Unter-
nehmens wird nach geltendem Recht wie ein privates Veräußerungsgeschäft
behandelt. Hält der Anleger die zu tauschende Aktie noch nicht länger als ein
Jahr, können Gewinne anfallen, die zu versteuern sind. Da der Anleger keine
Aktien verkauft, handelt es sich um die Versteuerung von Scheingewinnen, die
nicht realisiert worden sind. Der Kleinaktionär wird vom Staat zudem diskri-
miniert, da Kapitalanlagegesellschaften nicht der Spekulationssteuer unter-
liegen.

Für das Wertpapier, das der Anleger für die Aktie erhält, beginnt die einjährige
Frist erneut zu laufen, innerhalb der bei einem Verkauf erzielte Gewinne zu
versteuern sind. Die Spekulationsfrist wird damit im Ergebnis verdoppelt.

Lehnen private Anleger das Angebot zum Aktientausch ab und verkaufen ihre
Aktien, realisieren sie ggf. Gewinne, die zu versteuern sind. Behalten sie die
Aktien des übernommenen Unternehmens, riskieren sie große Kursschwan-
kungen und damit Verluste, da es für diese Aktien kaum noch einen liquiden
Markt geben wird. Sie sind im Ergebnis also gezwungen, ihre Aktien zu ver-
kaufen oder das Tauschangebot anzunehmen. Kapitalanlagegesellschaften, die
einem Tausch nicht zustimmen, können ihre Aktien verkaufen, ohne dass Ge-
winne versteuert werden müssen. Diese Ungleichbehandlung ist nicht akzepta-
bel.

Drucksache 14/3009 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzent-
wurf vorzulegen, nach dem der Aktien- bzw. Wertpapiertausch im Zusammen-
hang mit Unternehmensübernahmen oder -zusammenschlüssen nicht mehr als
privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des Einkommensteuergesetzes gilt.

Berlin, den 21. März 2000

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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