BT-Drucksache 14/2956

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/2675- Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler

Vom 20. März 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2956

14. Wahlperiode

20. 03. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/2675 –

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung
eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler

A. Problem

Das Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler
– Wohnortzuweisungsgesetz – hat sich bewährt. Es gewährleistet die gleichmä-
ßige Verteilung der Spätaussiedler im Bundesgebiet. Die Integration ist trotz
rückläufiger Zuzugszahlen infolge geänderter Rahmenbedingungen schwieri-
ger geworden. Deshalb soll Spätaussiedlern auch nach dem Auslaufen des
Wohnortzuweisungsgesetzes am 15. Juli 2000 zur besseren Integration ein
Wohnort zugewiesen werden. Außerdem sollen die Spätaussiedler, die von dem
geltenden Wohnortzuweisungsgesetz erfasst werden, nicht gleichzeitig aus der
Bindung herausfallen. Zugleich soll die Bindung zeitlich vereinheitlicht sowie
für Arbeitssuchende gelockert werden.

B. Lösung

Das Wohnortzuweisungsgesetz wird unbefristet verlängert. Die Bindung an den
Wohnort wird im Einzelfall auf drei Jahre begrenzt. Diese Bindungsfrist gilt
auch für Spätaussiedler, die nach dem 14. Juli 1997 aufgenommen worden sind
bzw. noch aufgenommen werden. Um die Arbeitssuche zu erleichtern, kann der
Sozialhilfeträger des Zuweisungsortes die Sozialhilfe weiter zahlen, wenn der
zugewiesene Wohnort zu diesem Zweck vorübergehend verlassen wird.

Mehrheit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine
Drucksache

14/

2956

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/2675 mit der Maßgabe anzunehmen,
dessen Artikel 2 um den nachfolgenden Satz 2 zu ergänzen:

„Es tritt am 31. Dezember 2009 außer Kraft.“

Berlin, den 20. März 2000

Der Innenausschuss

Dr. Willfried Penner

Vorsitzender

Günter Graf (Friesoythe)

Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)

Berichterstatterin

Ulla Jelpke

Berichterstatterin

Hartmut Koschyk

Berichterstatter

Dr. Max Stadler

Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

14/

2956

Bericht der Abgeordneten Günter Graf (Friesoythe), Hartmut Koschyk, Marieluise
Beck (Bremen), Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

1. Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnor-
tes für Spätaussiedler auf Drucksache 14/2675 wurde in
der 87. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Feb-
ruar 2000 an den Innenausschuss federführend sowie an
den Rechtsausschuss, Ausschuss für Arbeit und Sozial-
ordnung sowie an den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

2. Der

Rechtsausschuss

hat in seiner Sitzung am 15. März
2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS empfohlen,
dem Gesetzentwurf mit der Maßgabe zuzustimmen, die
Regelungen bis zum 31. Dezember 2009 zu befristen.

3. Der

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

hat in
seiner Sitzung am 15. März 2000 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, gegen die Stimmen der Fraktion der PDS, bei
Stimmenthaltung der Fraktion der F.D.P. empfohlen, den
Gesetzentwurf anzunehmen.

4. Der

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend

hat in seiner Sitzung am 15. März 2000 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und CDU/CSU, gegen die Stimmen der Frak-
tion der PDS, bei Stimmenthaltung der Fraktion der
F.D.P. empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

5. Der

Innenausschuss

hat in seiner Sitzung am 15. März
2000 den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/2675 ab-
schließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der F.D.P. und PDS
empfohlen, den Gesetzentwurf in der aus der Beschluss-
empfehlung ersichtlichen Fassung anzunehmen. Im
Zuge der Beratungen haben sich die Fraktionen SPD,
CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf
verständigt, einen Änderungsantrag mit dem Inhalt zu
stellen, dass Artikel 2 des Gesetzentwurfs um den nach-
folgenden Satz 2 ergänzt wird:

„Es tritt am 31. Dezember 2009 außer Kraft.“

Berlin, den 17. März 2000

Günter Graf (Friesoythe)

Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)

Berichterstatterin

Ulla Jelpke

Berichterstatterin

Hartmut Koschyk

Berichterstatter

Dr. Max Stadler

Berichterstatter

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