BT-Drucksache 14/2934

Verlängerung der U-Bahnlinie U5 in Berlin

Vom 13. März 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2934
14. Wahlperiode 13. 03. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Ilja Seifert, Dr. Winfried Wolf und der
Fraktion der PDS

Verlängerung der U-Bahnlinie U5 in Berlin

Im 1994 geschlossenen Hauptstadtvertrag zwischen dem Land Berlin und dem
Bund hat sich das Land Berlin verpflichtet, die U-Bahnlinie U5 (Hönow–Ale-
xanderplatz) bis zum Lehrter Stadtbahnhof zu verlängern. Der Bund übernahm
im Vertrag eine Teilfinanzierung in Höhe von 295 Mio. DM der damals auf
1,3 Mrd. DM veranschlagten Baukosten.

Durch die Veränderung der gewählten Bauweise – nunmehr sollen die Tunnel-
anlagen statt in offener Bauweise im Schildvortrieb errichtet werden – sowie
aus den bisherigen Erfahrungen mit anderen Tiefbauprojekten im zentralen Be-
reich von Berlin, ist von einer enormen Kostensteigerung auszugehen.

Ein Teil der Strecke, nämlich vom Lehrter Stadtbahnhof zum Pariser Platz, ist
bereits vorhanden, somit ein Teil der Bundesmittel bereits verbaut.

Das Land Berlin kann sich einen Weiterbau dieses Projektes nach Äußerungen
verschiedener Senatoren nicht leisten, die damals zugrunde gelegten Prognosen
über Fahrgastzahlen wurden bereits revidiert. Die Frage nach dem verkehrs-
politischen und finanzpolitischen Sinn der „Kanzler-U-Bahn“ wird in Berlin
breit diskutiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dieser in den Berliner Medien ge-
führten Debatte?

2. Wie kommt die Bundesregierung zu ihrer Auffassung, dass „... die verlän-
gerte U-Bahnlinie U5 zeitnah zur Fertigstellung des neuen Lehrter Bahnhofs
in Betrieb genommen wird“ (so der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Siegfried
Scheffler, in Beantwortung der Fragen 32 bis 35 für die Fragestunde am
23. Februar 2000, Anlagen 8 und 9 des Plenarprotokolls 14/89, S. 8274 C
und D)?

3. Trifft es zu, dass der Parlamentarische Staatssekretär Siegfried Scheffler er-
klärt hat, dass das Land Berlin zurückzahlen müsse, wenn es aus dem Pro-
jekt aussteigen sollte (Berliner Zeitung vom 7. Februar 2000), und wenn ja,
wie steht die Bundesregierung dazu?

4. Gab es für solche Rückforderungen Präzedenzfälle (z. B. in Bonn)?

Wie wurde dort verfahren?

Drucksache 14/2934 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
5. Wäre die Bundesregierung bereit, auf Forderungen zu verzichten, wenn die
zwischen Lehrter Bahnhof und Pariser Platz bereits entstandenen U-Bahn-
Tunnelanlagen für andere öffentliche Schienenverkehrsmittel genutzt wer-
den können, beispielsweise für eine Anbindung an die bestehenden
S-Bahn-Anlagen nördlich des S-Bahnhofs Potsdamer Platz?

6. Ist die Bundesregierung bereit, die technischen Möglichkeiten für eine an-
dere Schienenverkehrsnutzung der bereits fertiggestellten U-Bahn-Anla-
gen zwischen Lehrter Bahnhof und Pariser Platz gemeinsam mit dem Land
Berlin prüfen zu lassen?

7. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, die für die
U-Bahn geplanten Anlagen zwischen Lehrter Bahnhof und Pariser Platz
– ggf. mit Ausnahmegenehmigungen – mit S-Bahnen zu befahren, sofern
die Tunnelquerschnitte praktisch zwar ausreichend weit, aber geringer be-
messen sind, als es die technischen Vorschriften für Neuanlagen gestatten.

8. Gibt es Möglichkeiten, die teilweise bereits fertiggestellten U5-Stationen
Reichstag und Lehrter Bahnhof für S-Bahn-Vollzüge mit acht Wagen zu
erweitern?

Wenn ja, mit welchem zeitlichen Verzug und zu welchen Kosten?

Wenn nein, welche bereits entstandenen baulichen Voraussetzungen schlie-
ßen diese Möglichkeiten aus?

9. Sind alternative Planungen zur Verkehrserschließung des Regierungsvier-
tels durch den Entwicklungsträger DSK gemacht worden (alternativ zur
U5)?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

10. Wird die Bundesregierung gegenüber der Deutschen Bahn AG aktiv wer-
den, um die Machbarkeit neuer S-Bahn-Stationen (Plenarbereich Reichs-
tagsgebäude/Charité und Moabiter Werder) prüfen zu lassen?

11. Wäre die Bundesregierung angesichts der Finanzlage des Landes Berlin
bereit, ihrerseits auf den Weiterbau der U5 zu verzichten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, ggf. unter welchen Bedingungen?

12. Ist die Bundesregierung bereit, im Zuge von Verhandlungen mit dem Land
Berlin die noch ausstehenden vorgesehenen Mittel für die U-Bahnlinie U5
stattdessen für die weitaus kostengünstigere und schneller realisierbare
ÖPNV-Erschließung des Regierungsviertels mit mehreren Straßenbahnli-
nien umzuwidmen?

Wenn nein, warum nicht ?

Berlin, den 9. März 2000

Petra Pau
Dr. Ilja Seifert
Dr. Winfried Wolf
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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