BT-Drucksache 14/284

Feierliche Gelöbnisse der Bundeswehr in der Öffentlichkeit

Vom 29. Januar 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/284 vom 29.01.1999

Antrag der Fraktion der F.D.P. Feierliche Gelöbnisse der Bundeswehr in
der Öffentlichkeit =

29.01.1999 - 284

14/284 (neu)

Antrag
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst
Burgbacher, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich
(Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Wolfgang Gerhardt, Joachim Günther
(Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Birgit Homburger, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting,
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Edzard Schmidt-
Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr.
Hermann Otto Solms, Jürgen Türk und der Fraktion der F.D.P.
Feierliche Gelöbnisse der Bundeswehr in der Öffentlichkeit

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag unterstützt den Bundesminister der Verteidigung
in seiner Haltung, auch zukünftig Feierliche Gelöbnisse der Bundeswehr
in der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Feierlichen Gelöbnisse in der Öffentlichkeit finden in der
Bevölkerung einen breiten Konsens und sind eine Möglichkeit, um die
Bindung und Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft zu zeigen.
Sie sind zeitgemäß und richtig.
Der Deutsche Bundestag stützt den Bundesminister der Verteidigung,
Rudolf Scharping, in seiner Auffassung, daß die Durchführung von
Feierlichen Gelöbnissen auf öffentlichen Plätzen keine Militarisierung
der Gesellschaft hervorruft oder begünstigt, sondern daß sie vielmehr
der sichtbare Ausdruck dafür sind, daß die Bundeswehr in der Mitte
unserer Gesellschaft steht und durch die Politik auch bewußt in die
Mitte gestellt wird. Feierliche Gelöbnisse der wehrpflichtigen Soldaten
in der Öffentlichkeit haben ihre Berechtigung.
Die Gelöbnisfeiern im Beisein der Öffentlichkeit dokumentieren, daß
junge Wehrpflichtige ihre Bereitschaft geloben, das Recht und die
Freiheit des deutschen Volkes zu verteidigen. Damit schützen sie auch
unsere Verfassung, die es der für die Bundeswehr verantwortlichen
Politik zur Verpflichtung macht, dem Frieden zu dienen, und die einen
Angriffskrieg unter Strafandrohung verbietet.
Bonn, den 12. Januar 1999
Jürgen Koppelin
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

29.01.1999 nnnn

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