BT-Drucksache 14/2821

Be- und Entlastungswirkungen der bereits erfolgten und beabsichtigten Neuregelung des Steuerrechts

Vom 24. Februar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2821
14. Wahlperiode 24. 02. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS

Be- und Entlastungswirkungen der bereits erfolgten und beabsichtigten
Neuregelungen des Steuerrechts

Nach den Angaben der Bundesregierung entfallen von den steuerlichen Entlas-
tungen im Zeitraum von 1999 bis 2005 auf die „Privathaushalte“ 54,4 Mrd.
DM, auf den „Mittelstand“ 17,1 Mrd. DM und nur 1,6 Mrd. DM auf die „Groß-
unternehmen“. In diesen Berechnungen fehlen jedoch verschiedene Angaben
darüber, wie sich diese Entlastungen auf die sozialen Schichten und Gruppen
der Bevölkerung verteilen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welcher Anteil des aus dem Steuerentlastungsgesetz 1999, dem Steuer-
entlastungsgesetz 1999/2000/2002, dem Gesetz zur Familienförderung, dem
Steuerbereinigungsgesetz 1999, der zweiten Stufe der Familienförderung,
der Reform der Unternehmensbesteuerung und der Einkommensteuertarif-
reform 2003/2005 entfällt auf Einkommensteuerpflichtige mit jährlichen
Einkünften von

weniger als 50 000,

50 000 bis unter 100 000,

100 000 bis unter 200 000,

200 000 DM und mehr?

2. Wie viele Einkommensteuerpflichtige wurden in den in Frage 1 genannten
Einkunftsgruppen veranlagt?

3. Wie hoch ist die Entlastung von Steuerpflichtigen aufgrund der Änderungen
des Einkommensteuertarifs in den Jahren 1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und
2005 jeweils gegenüber dem vorangegangenen Jahr (Angaben bitte für Ein-
kommen bis zu 150 000 DM – Grundtabelle – bzw. 300 000 DM – Splitting-
tabelle – in Abständen von 10 000 DM; weitere Angaben für zu versteu-
ernde Einkommen von 200 000, 300 000, 400 000, 500 000, 1 Mio.,
2,5 Mio. und 5 Mio. DM)?

4. Welcher Anteil des Entlastungsvolumens aus den bisher erfolgten bzw. be-
absichtigten Tarifänderungen entfällt auf die Haushalte mit einem Einkom-
men entsprechend der in Frage 3 genannten Abgrenzung?

5. Wie hoch ist das Entlastungsvolumen aus der jeweiligen Absenkung der
Spitzensteuersätze und auf wie viele Steuerpflichtige entfällt diese Ent-
lastung?

Drucksache 14/2821 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
6. Wie hoch ist das Entlastungsvolumen aus der Absenkung des Eingangs-
steuersatzes und der Erhöhung des Grundfreibetrags, das auf die in Frage 1
genannten Einkommensgruppen enfällt?

7. Wie wirkt sich jeweils die erste und zweite Stufe der Familienförderung
auf die Einkommensteuerbelastung von allein stehenden, verheirateten und
nicht verheirateten Eltern aus (Angaben bitte entsprechend der in Frage 3
genannten Abgrenzung für Familien mit einem, zwei bzw. drei Kindern)?

8. Ab welchem Einkommen ist die Entlastung (Grundtabelle/Splittingtabelle)
aus den Freibeträgen für Kinder höher als das Kindergeld (Angaben bitte
gesondert für die erste und zweite Stufe der Familienförderung für Fami-
lien mit einem, zwei bzw. drei Kindern)?

9. Wie viele Steuerpflichtige erhalten aufgrund der Kinderfreibeträge eine
höhere Entlastung als durch das Kindergeld (Angaben bitte gesondert für
die erste und zweite Stufe der Familienförderung)?

10. Wie hoch sind die Einnahmenausfälle aufgrund der Inanspruchnahme von
Kinderfreibeträgen, soweit deren Entlastung das Kindergeld übersteigt
(Angaben bitte gesondert für die erste und zweite Stufe der Familienförde-
rung)?

11. Wie hoch ist nach Schätzungen der Bundesregierung die Mehrbelastung
aus der ökologischen Steuerreform für Familien mit einem, zwei bzw. drei
Kindern (Angaben bitte für allein Erziehende gesondert ausweisen)?

12. Wie hoch ist im Jahr 2001/2003/2005 die Steuerbelastung auf Einkünfte
aus nichtselbstständiger Tätigkeit und auf Einkünfte eines Gewerbetreiben-
den (Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit und ggf. Geschäftsführerver-
gütung) jeweils für den Fall, dass die pauschale Anrechnung des doppel-
ten Gewerbesteuermessbetrags bzw. die Körperschaftsteuer gewählt wird
(für diese Angaben bitte den Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Rah-
men der gesetzlichen Höchstgrenzen und im Übrigen die Verhältnisse ent-
sprechend dem Informationsmaterial des Bundesministeriums der Finan-
zen, Referat Presse und Information, Anlage 8, vom 21. Dezember 1999
unterstellen)?

13. Wie hoch ist im Jahr 2001/2003/2005 die Steuerbelastung auf Einkünfte
aus nichtselbstständiger Tätigkeit und auf Einkünfte eines Gewerbetreiben-
den (Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit und ggf. Geschäftsführerver-
gütung) jeweils für den Fall, dass die pauschale Anrechnung des doppelten
Gewerbesteuermessbetrags bzw. die Körperschaftsteuer gewählt wird,
ohne dass im Rahmen der Körperschaftsbesteuerung eine Pensionsrück-
stellung gebildet wird?

14. Ab welcher Höhe des zu versteuernden Einkommens ist in 2001, 2003 und
2005 die Gesamtsteuerlast eines Arbeitnehmers höher als die Steuerlast
eines selbstständigen Gewerbetreibenden (Angaben bitte gesondert für
Grund- und Splittingtabelle)?

Berlin, den 23. Februar 2000

Dr. Barbara Höll
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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