BT-Drucksache 14/2820

Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung auf die Sozialhilfe

Vom 22. Februar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2820
14. Wahlperiode 22. 02. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS

Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung auf die Sozialhilfe

Mit dem Gesetz zur Familienförderung wurde durch Änderung im § 79 Bun-
dessozialhilfegesetz (BSHG) die Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung um
20 DM ab dem Jahr 2000 auf die Sozialhilfe beschlossen. Trotzdem rechnen
zahlreiche Sozialämter noch immer das gesamte Kindergeld als zu berücksich-
tigendes Einkommen an. Problematisch an dieser Vorgehensweise ist die Tatsa-
che, dass zahlreiche betroffene Sozialhilfeberechtigte entweder keine Kenntnis
von der Rechtsänderung haben und damit keinen Widerspruch einlegen können
oder – trotz Kenntnis ihrer Rechte – keinen Widerspruch einlegen wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die in den Sozialämtern beschäf-
tigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Änderung des BSHG und
seine Anwendung ab dem 1. Januar 2000 ausreichend Kenntnis besitzen?

2. Wie wurden die Bundesländer durch die Bundesregierung über die Ände-
rung des BSHG informiert?

3. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in den Sozialämtern
beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Änderung des
BSHG und deren Anwendung ab dem 1. Januar 2000 informiert?

4. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen das gesamte Kindergeld
als zu berücksichtigendes Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet wird?

Wenn ja, in welchen Bundesländern ist dies der Fall?

5. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob bei falscher Berechnung des
Sozialhilfebetrages den betroffenen Sozialhilfeberechtigten der entspre-
chend zu gering ausbezahlte Betrag erst nach Einlegen eines Widerspruchs
erstattet wird?

6. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob nach Bekanntwerden von Fäl-
len einer falschen Berechnung des Sozialhilfebetrages aufgrund der Ver-
rechnung des Kindergeldes, alle Auszahlungen an Sozialhilfeberechtigte,
die Kindergeld erhalten, überprüft werden?
7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass nach Bekanntwerden von Fällen
einer falschen Berechung des Sozialhilfebetrages aufgrund der Nichtberück-
sichtigung des § 79 BSHG die Auszahlungen an alle Sozialhilfeberechtigte,
die Kindergeld erhalten, überprüft werden sollten?

8. Wird die Bundesregierung das Thema auf einer Bund-Länder-Referenten-
Beratung problematisieren?

Berlin, den 21. Februar 2000

Dr. Barbara Höll
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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