BT-Drucksache 14/2778

zum Entwurf eines G zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) sowie zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes - 14/2341 - Für eine effizienzorientierte Förderung der erneuerbaren Energien

Vom 21. Februar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2778
14. Wahlperiode 21. 02. 2000

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Walter Hirche, Ulrike Flach, Birgit Homburger, Rainer Brüderle,
Gudrun Kopp, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen,
Paul K. Friedhoff, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz
Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Dr. Werner
Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Carl-Ludwig
Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Stromerzeugung
aus erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
sowie zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes
– Drucksache 14/2341 –

Für eine effizienzorientierte Förderung der erneuerbaren Energien

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger, die Förderung von Energie-
einsparmaßnahmen und rationeller Energieverwendung sind von wesentlicher
Bedeutung für eine zukunftsweisende Energiepolitik. Aus Gründen der Res-
sourcenschonung, des Umweltschutzes, aber vor allem vor dem Hintergrund
des von der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag formulierten
CO2-Reduktionszieles sind zahlreiche Förderinstrumente eingesetzt worden,
mit denen wichtige Klimavorsorgeziele erreicht worden sind. Auch das Strom-
einspeisungsgesetz, das zum wesentlichen Ausbau der erneuerbaren Energien,
insbesondere der Windenergie, an der Energieversorgung geführt hat, war er-
folgreich. Jetzt gilt es, unter Berücksichtigung einer effizienzorientierten För-
derung der erneuerbaren Energien insbesondere den Energieträgern mit einer
günstigen Schadstoffbilanz zur stärkeren Marktpräsenz zu verhelfen (z. B. Bio-
gas).

Die bisherigen Förderinstrumente reichen nicht aus, um das CO2-Minderungs-
ziel bis 2005 zu erreichen. Darüber hinaus erfordert der Strukturwandel auf den
Energiemärkten, die Liberalisierung und Deregulierung der deutschen Energie-
wirtschaft sowie der zunehmende internationale Wettbewerb eine effizienz-
orientierte Umorientierung der Energieförderpolitik.

Drucksache 14/2778 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Zielführende Überlegungen für ein neues Modell müssen die wettbewerbs-
orientierten Versorgungsstrukturen sowie die marktwirtschaftlichen Ordnungs-
prinzipien der leitungsgebunden Energiewirtschaft berücksichtigen. Dirigis-
tische Ansätze taugen nicht, da sie im krassen Widerspruch zum gültigen
Energierecht stehen. Die vom Deutschen Bundestag gewollte stärkere Nutzung
der erneuerbaren Energieträger gehört zu den staatlichen Aufgaben und muss
daher aus den öffentlichen Haushalten finanziert werden.

Mit seiner Finanzierungsregelung schließt der vorliegende Gesetzentwurf den
Wettbewerb um günstigere Strompreise aus. Durch teilweise überhöhte Ver-
gütungsansätze, durch die vorgesehene gesetzliche Regelung zur Aufnahme
des regenerativ erzeugten Stromes in die Netze sowie durch die Umverteilung
der Mehrkosten auf die Gesamtheit der Stromkunden wird das Strompreis-
niveau in Deutschland deutlich erhöht. Erhebliche Wettbewerbsnachteile, ins-
besondere zu internationalen Wettbewerbern, sind vorprogrammiert. Vor allem
aber bestehen gravierende verfassungsrechtliche Bedenken sowie EU-recht-
liche Zweifel an der Zulässigkeit des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in jetzi-
ger Form. Gerichtsverfahren zur Klärung der Streitfragen sind absehbar. Das
führt zur weiteren Verunsicherung der Betroffenen, insbesondere Anlagenbe-
treibern und Anlagenbauern. Es nimmt ihnen die notwendige Planungssicher-
heit und hemmt die dringend erforderlichen Investitionen in einem zukunfts-
weisenden Bereich, der für viele, nicht zuletzt für Landwirte, zu einer
unverzichtbaren alternativen Einnahmequelle geworden ist.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

– den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzunehmen,

– stattdessen ein energiepolitisches Gesamtkonzept vorzulegen, das

1. auf der Grundlage eines wirtschaftlich und ökologisch rationalen Ener-
giemix dem Ziel der Förderung erneuerbarer Energien vor dem Hinter-
grund von Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträg-
lichkeit verpflichtet ist,

2. dazu ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stellt und

3. zugleich das Vertrauen der Betroffenen auf rechtlich tragfähige und zu-
verlässige Rahmenbedingungen nicht gefährdet,

– Effizienzorientierte Regelungen einzuführen, die den Grundsätzen der
Transparenz und der Aufgabenverteilung zwischen Staat und Unternehmen
Rechnung tragen. Wettbewerblich orientierte Modelle für flexible Instru-
mente (z. B. Handel mit Emissionsrechten und Fondsmodell) sind die
Grundlage einer marktkonformen Förderung, die die Treffsicherheit der För-
derung, die Vermeidung von Mitnahmeeffekten sowie den Anreiz zur Koste-
neinsparung beinhaltet und damit den notwendigen Innovationsschub im
Bereich der erneuerbaren Energien auslöst.

Berlin, den 23. Februar 2000

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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