BT-Drucksache 14/2745

zu dem GE der Abg Erwin Marschewski, Wolfgang Zeitlmann, Wolfgang Bosbach weiterer Abg und der Frakt. der CDU/CSU 14/1662 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und zur Einrichtung einer Warndatei

Vom 18. Februar 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2745

14. Wahlperiode

18. 02. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Erwin Marschewski, Wolfgang Zeitlmann,
Wolfgang Bosbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/1662 –

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
und zur Einrichtung einer Warndatei

A. Problem

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 14/1662
wird angestrebt, den Kreis der Nutzer des Ausländerzentralregisters zu erwei-
tern. Die Träger der Sozialhilfe und die für die Leistungen nach dem Asyl-
bewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden sollen bestimmte Informatio-
nen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) erhalten, um Missbräuchen beim
Bezug von Leistungen effektiv begegnen zu können. Die Informationsmöglich-
keiten des Auswärtigen Amts und seiner Auslandsvertretungen sollen verbes-
sert werden, um Visaerschleichungen wirksamer verhindern zu können. Die
Polizei soll bei allgemeinen Personenkontrollen bessere Informationen aus dem
AZR erhalten, um schnell feststellen zu können, ob sich Personen illegal in
Deutschland aufhalten.

Um illegaler Einreise- und Schleuserkriminalität wirksam zu begegnen, wird
die Einrichtung einer Warndatei beim Bundesverwaltungsamt angestrebt. Diese
soll vor allem für die deutschen Auslandsvertretungen und die mit der polizei-
lichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Stellen an zen-
traler Stelle wichtige Informationen über Personen und Organisationen bereit-
halten, die im Zusammenhang mit illegaler Einreise- und Schleuserkriminalität
in Erscheinung getreten sind.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 14/1662, u. a. aus datenschutz-
rechtlichen Gründen.

Mehrheit im Ausschuss
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

C. Alternativen

Gegebenenfalls modifizierte Annahme des Gesetzentwurfs

D. Kosten

Keine
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

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Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1662 abzulehnen.

Berlin, den 16. Februar 2000

Der Innenausschuss

Dr. Willfried Penner

Der Vorsitzende
Eckardt Barthel (Berlin)

Berichterstatter

Wolfgang Zeitlmann

Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)

Berichterstatterin

Dr. Max Stadler

Berichterstatter

Ulla Jelpke

Berichterstatterin

Bericht der Abgeordneten Eckardt Barthel (Berlin), Wolfgang Zeitlmann,
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

I.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf Druck-
sache 14/1662 wurde in der 66. Sitzung des Deutschen Bun-
destages am 4. November 1999 an den Innenausschuss fe-
derführend sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den
Rechtsausschuss, Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
und Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur Mitberatung überwiesen.

1. Der

Auswärtige Ausschuss

hat in seiner 35. Sitzung am
15. Dezember 1999 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS, gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU, bei Stimment-
haltung der Fraktion der F.D.P., den Gesetzentwurf auf
Drucksache 14/1662 abgelehnt.

2. Der

Rechtsausschuss

hat in seiner Sitzung am 26. Ja-
nuar 2000 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS, gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU, bei Stimmenthalt
der Fraktion der F.D.P. empfohlen, den Gesetzentwurf
abzulehnen.

3. Der

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

hat in
seiner Sitzung am 19. Januar 2000 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P.
und PDS, gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

4. Der

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union

hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2000
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS, gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Gesetzentwurf
abzulehnen.

5. Der

Innenausschuss

hat in seiner 24. Sitzung am 19. Ja-
nuar 2000 den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1662
abschließend beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und
PDS, gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU zur
Ablehnung empfohlen.

II.

Anlässlich der Beratungen des Gesetzentwurfs auf Drucksa-
che 14/1662 richtete der Bundesbeauftragte für den Daten-
schutz, Dr. Joachim Jacob, folgendes Schreiben an den In-
nenausschuss:

„…die Fraktion der CDU/CSU hat einen Gesetzentwurf
zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralre-
gister und zur Einrichtung einer Warndatei eingebracht,
der demnächst im Innenausschuss des Deutschen Bun-
destages beraten werden soll. In diesem Zusammenhang
möchte ich auf folgendes aufmerksam machen:
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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Dieser Gesetzentwurf entspricht weitgehend Überlegun-
gen, die bereits während der letzten Legislaturperiode
innerhalb der Bundesregierung Gegenstand von Erörte-
rungen waren. Im Zuge dieser Beratungen hatte ich sei-
nerzeit eine Reihe von datenschutzrechtlichen Bedenken
geäußert und Änderungen der ursprünglichen Entwürfe
erreicht. In dem jetzt dem Bundestag zugeleiteten Text
sind diese datenschutzrechtlichen Verbesserungen je-
doch nicht mehr enthalten.

Schwerpunktmäßig hatte ich dabei die Einrichtung einer
Warndatei kritisiert. So sollen nach dem vorliegenden
Entwurf die Daten desjenigen unter bestimmten Voraus-
setzungen in einer sog. Warndatei gespeichert werden,
der als Gastgeber eine Verpflichtungserklärung nach
§ 84 des Ausländergesetzes abgegeben hat, um einem
eingeladenen Ausländer zu ermöglichen, sein Visum zu
bekommen. Dies ist in den Fällen vorgesehen, in denen
der Ausländer bei der Beantragung seines Visums ge-
fälschte oder verfälschte Dokumente vorgelegt oder
nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
einen Asylantrag gestellt hat. In beiden Fallkonstellatio-
nen kann man m.E. aber nicht ohne weiteres den Gastge-
ber verantwortlich machen.

Gegen die Aufnahme personenbezogener Daten des
Gastgebers in diese Warndatei habe ich daher erhebliche
Bedenken geäußert. Dies gilt um so mehr, wenn der
Gastgeber alle sich aus der Verpflichtungserklärung er-
gebenden Pflichten erfüllt und somit in optimaler Weise
den staatlichen Erwartungen genügt.“

Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P.
und PDS schlossen sich im Wesentlichen der Auffassung
des Bundesbeauftragten für den Datenschutz an.

Abg.

Eckhardt Barthel (Berlin)

erklärte, dass auch die
Fraktion der SPD sich für die Bekämpfung von Missbrauch
bei der Visaerteilung und der Sozialhilfe ausspreche. Bei
dem Gesetzentwurf gehe es aber auch um die Erfassung von
Personen in einer „Warndatei“, die sich selbst nicht pflicht-
widrig verhalten haben. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN lehnte Abg.

Marieluise Beck (Bremen)

vor al-
lem aus diesem Grunde den Gesetzentwurf ab. Daneben
sprachen sich die Koalitionsfraktionen dafür aus, ein derar-
tiges Gesetzesvorhaben bis zu einer Entscheidung des Bun-
desverfassungsgerichts zu zwei Verfassungsbeschwerden

zurückzustellen. Des Weiteren verwiesen die Koalitions-
fraktionen darauf, dass Missbrauchstatbestände bereits nach
geltendem Recht, insbesondere durch adminisstrative Maß-
nahmen bekämpft werden könnten.

Abg.

Wolfgang Zeitlmann

wies für die Fraktion der CDU/
CSU mit Nachdruck darauf hin, dass eine wirksame Be-
kämpfung von Visaerschleichungen und der damit ver-
bundenen organisierten Krimminalität zz. kaum möglich
sei, da die einzelnen Auslandsvertretungen nur über die von
ihnen selbst erkannten Missbrauchsfälle informiert seien.
Erkenntnisse anderer Stellen, insbesondere der anderen
deutschen Auslandsvertretungen und der Grenzbehörden,
würden sie nur zufällig erfahren. Viele Organisationen ope-
rierten im Bereich der Schleuserkrimminalität aber längst
nicht mehr beschränkt auf einzelne Auslandsvertretungen.
Sie würden auf andere Vertretungen ausweichen, wenn sie
feststellten, dass die von ihnen beschafften Verpflichtungs-
erklärungen sowie gefälschte oder verfälschte Dokumente
bei einer Auslandsvertretung nicht oder nicht mehr aner-
kannt werden. Vielfältige Beziehungen untereinander und
der internationale Tätigkeitsbereich dieser Schleuserorgani-
sationen hätten dazu geführt, dass die einzelne Auslandsver-
tretung weitgehend machtlos sei. Anlass für eine Datenspei-
cherung in der Warndatei seien in aller Regel rechtswidrige
Verhaltensweisen von Personen, die ein Visum beantragen,
eine Verpflichtungserklärung abgeben, um einem Ausländer
zu einem Visum zu verhelfen, oder anderweitig bei der Be-
schaffung von Visa mitwirken. Insbesondere die Abgabe
einer Verpflichtungserklärung enthalte insofern nicht nur
das Risiko einer Inanspruchnahme für die Kosten nach § 84
Abs. 1 und § 82 Abs. 2 AuslG, sondern auch der Datenspei-
cherung aus den in § 2 Nr. 2c des Gesetzentwurfs über die
Warndatei bezeichneten Anlässe.

Abg.

Erwin Marschewski

sprach sich dagegen aus, zur Be-
kämpfung der angesprochenen Bereiche zunächst die Ent-
scheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Der
Gesetzgeber habe auch in der Vergangenheit, wie beispiels-
weise beim Asylkompromiss, Gesetzesvorhaben über meh-
rere Jahre ausgesetzt, um das Ergebnis von Verfassungsbe-
schwerden abzuwarten.

Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen zu
dem Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1662 wird auf Zif-
fer 1 verwiesen.

Berlin, den 17. Februar 2000

Eckardt Barthel (Berlin)

Berichterstatter

Wolfgang Zeitlmann

Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)

Berichterstatterin

Dr. Max Stadler

Berichterstatter

Ulla Jelpke

Berichterstatterin

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