BT-Drucksache 14/2731

Umsetzung der europäischen Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Vom 16. Februar 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2731

14. Wahlperiode

16. 02. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Birgit Homburger, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth),
Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher,
Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gurdrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae und der Fraktion der F.D.P.

Umsetzung der europäischen Richtlinie über die integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung

Die Umsetzungsfrist der europäischen Richtlinie über die integrierte Vermei-
dung und Verminderung der Umweltverschmutzung (96/61/ EG) – IVU-Richt-
linie – ist am 30. Oktober 1999 abgelaufen. Die IVU-Richtlinie bezweckt die
integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, die
durch bestimmte, in der Richtlinie aufgeführte industrielle Tätigkeiten verur-
sacht werden können. Die Bundesregierung hat diese Richtlinie nicht recht-
zeitig umgesetzt. Ursprünglich sollte die Umsetzung im Rahmen eines einheit-
lichen Umweltgesetzbuches erfolgen. Einen fertigen Entwurf eines Umwelt-
gesetzbuches hat die alte Bundesregierung der neuen Bundesregierung bereits
hinterlassen. Eine Umsetzung der IVU-Richtlinie im Rahmen dieses Umwelt-
gesetzbuches erfolgte aber dennoch nicht, da der Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, im Bereich des Wasserrech-
tes Kompetenzprobleme sah. Die von ihm angekündigte Umsetzung der IVU-
Richtlinie in einem Artikelgesetz ist ebenfalls ausgeblieben. Bei Nichtumset-
zung einer europäischen Richtlinie gelten die hinreichend konkreten Teile der
Richtlinie aber direkt. Nun führt die fehlende Umsetzung der IVU-Richtlinie zu
Unklarheiten bei der Genehmigung von Industrieanlagen. Diese bringen dann
wiederum Rechtsunsicherheiten für Investitionen mit sich.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Wann und wie wird die Bundesregierung die IVU-Richtlinie umsetzen?

2. Welche Regelungen der IVU-Richtlinie gelten direkt (bitte genau benen-
nen)?

3. Welche Auswirkungen haben diese direkt geltenden Teile der Richtlinie für
Genehmigungsverfahren?

4. Handelt es sich bei den Bestimmungen, die unmittelbare Wirkung im natio-
nalen Recht entfalten, um Bestimmungen, die zusätzliche Anforderungen an
Anlagen stellen?
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5. Auf welcher Grundlage erteilen die Behörden nach Kenntnis der Bundesre-
gierung nun immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und hat es auf-
grund der immer noch nicht umgesetzten IVU-Richtlinie Verzögerungen ge-
geben?

6. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Antragsteller darüber zu
informieren, auf welche Regelungen sich ihre Ansprüche auf Erteilung einer
Genehmigung seit dem 30. Oktober 1999 stützen?

Berlin, den 15. Februar 2000

Birgit Homburger
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Gurdrun Kopp
Jürgen Koppelin
Dirk Niebel
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Marita Sehn
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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