BT-Drucksache 14/2583

Rasche und wirksame Hilfe für Waldbesitzer

Vom 26. Januar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2583
14. Wahlperiode 26. 01. 2000

Antrag
der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Ernst Burgbacher,
Marita Sehn, Hildebrecht Braun (Augsburg), Jörg van Essen, Rainer Funke,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt,
Dr. Helmut Haussmann, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der F.D.P.

Rasche und wirksame Hilfe für Waldbesitzer

Der Bundestag wolle beschließen:

– Die Bundesregierung und die Länder werden aufgefordert, den Antrag des
Landes Baden-Württemberg im Bundesrat zur Beschränkung des Normal-
holzeinschlages zu unterstützen und kurzfristig eine Rechtsverordnung des
Bundes zum Forstschäden-Ausgleichsgesetz zu erlassen.

– Die Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, dass unter ihrer Federfüh-
rung gemeinsam mit allen betroffenen Ländern, den Waldbesitzerverbänden,
der Holzwirtschaft und der EU-Kommission zügig ein stimmiges und wirk-
sames Gesamtkonzept entwickelt wird, um den betroffenen Waldbauern in
dieser für sie existentiellen Frage zu helfen.

– Die Bundesregierung muss sich wie im Jahr 1990 angemessen an der Finan-
zierung eines Bund-, Länder-Hilfsprogramms zur Bewältigung der Sturmka-
tastrophe beteiligen.

– Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich Fördermaßnahmen
zur Umsetzung von Personal und Maschinen aus privaten und kommunalen
Forstbetrieben zur Aufarbeitung des Sturmholzes im Rahmen eines
Hilfsprogramms einzuleiten. Zur Aufarbeitung der Sturmschäden ist dabei
auch auf Maschinen aus Skandinavien, insbesondere Finnland und Schwe-
den, zurückzugreifen. Diese „Vollernter“ mit einer Arbeitsleistung von 70
Bäumen in der Stunde können einen wesentlichen Beitrag leisten.

– Zur fachmännischen Beseitigung der immensen Waldschäden müssen Wald-
arbeiter aus den Ländern, die nicht von den Sturmschäden betroffen sind,
angefordert und bereitgestellt werden. Sollte das noch nicht ausreichend
sein, müssen im Rahmen eines Sonderprogramms weitere Facharbeiter aus
Osteuropa angefordert und eingesetzt werden können.

– Der von der Bundesregierung abgeschaffte ermässigte 1/8-Steuersatz für
Kalamitätsnutzungen im § 34b Abs. 3 EStG muss wieder eingeführt werden.

Drucksache 14/2583 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

– Die Belastungen der Ökosteuer müssen der gesamten Agrarwirtschaft, also
auch den Waldbesitzern und Forstdienstleistern, wie der gewerblichen Wirt-
schaft durch die versprochene Entlastung ausgeglichen werden.

– Zur Überwindung der Folgen der Sturmkatastrophe müssen zinslose Darle-
hen gewährt werden.

– Die Förderung von Nasslagern und Hilfen für die Wiederaufforstung müssen
schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden, dazu sind auch Fördermög-
lichkeiten durch die EU auszuloten.

– Die Genehmigungsbehörden für die Errichtung von Nasslagerplätzen müs-
sen die erforderlichen Anlagen zügig zulassen.

– Zur Erweiterung der Transportkapazitäten ist das Fahrverbot für Lastkraft-
wagen an Sonn- und Feiertagen sowie nach der Ferienreiseverordnung für
Holztransportfahrzeuge auszusetzen. Ausserdem sind Ausnahmegenehmi-
gungen für Lastkraftwagen zur Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes
auf bis zu 46 Tonnen sinnvoll.

– Bund und Länder sind gefordert, die Vermarktung tatkräftig zu unterstützen.

Berlin, den 26. Januar 2000

Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Ernst Burgbacher
Marita Sehn
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Jörg van Essen
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Dr. Helmut Haussmann
Walter Hirche
Dr. Werner Hoyer
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Gerhardt und Fraktion

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/2583

Begründung

Der Orkan „Lothar“ hat am 26. Dezember 1999 im Südwesten Deutschlands
verheerende Schäden in den Wäldern hinterlassen. Die Forstkammer Baden-
Württemberg schätzt die Schäden auf mindestens 25 Millionen Festmeter; so-
mit entsteht ein Vermögensschaden von mindestens 1,5 Mrd. DM. EU-weit
sind 170 Millionen Festmeter – alleine in Frankreich 115 Millionen Festmeter –
betroffen. Das hat natürlich gravierende Auswirkungen auf die Preise. Viele
private Waldbesitzer sind daher in ihrer Existenz gefährdet. Wichtige
Einnahmen aus der Waldbewirtschaftung fallen nicht nur in diesem Jahr,
sondern für mindestens 20 bis 30 Jahre aus bzw. werden stark verringert. Ins-
besondere die Waldbauern im Schwarzwald sind sehr stark belastet und mit der
Aufforstung – ohne massive Unterstützung – völlig überfordert. Gerade weil
das nur mit schwerstem Gerät geleistet werden kann, sollte ein zinsloses Darle-
hen zur Verfügung gestellt werden. Deshalb sind die Bundesregierung und die
Länder gleichermaßen gefordert, durch rasche und wirksame Hilfe für die
Waldbesitzer die existenzbedrohende Situation zu lindern. Um den Holzmarkt
zu stabilisieren, muss den Waldbesitzern möglichst schnell und unbürokratisch
geholfen werden. Dabei bieten sich die im Sturmwinter 1990 bewährten Maß-
nahmen an. Im Zuge der damaligen Sturmkatastrophe hat der Bund durch
Hilfsprogramme wie z. B. die „Förderung von Wiederaufforstung“ oder der
„Nasslagerung“ den Waldbesitzern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ge-
holfen.

Gleichzeitig sollte der Antrag des Landes Baden-Württemberg im Bundesrat
zur Beschränkung des Normalholzeinschlages kurzfristig als Rechtsverordnung
des Bundes zum Forstschäden-Ausgleichsgesetz erlassen werden. Das ist für
die Beschränkung des Einschlags sinnvoll und sollte daher von den Ländern
und der Bundesregierung unterstützt werden.

Gemeinsam mit Frankreich sollte beim kommenden Agrarrat auf europäischer
Ebene eine Vereinbarung erreicht werden, so dass auch die nicht-sturmbetroffe-
nen Mitgliedstaaten Zurückhaltung beim Holzeinschlag üben.

Die dramatischen Auswirkungen des neuen agrar- und steuerpolitischen Kurses
von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt sich für die Land- und Forst-
wirte in der jetzigen Notsituation besonders deutlich. Zwar konnte die F.D.P. im
Rahmen der Beratungen zum so genannten Steuerentlastungsgesetz das
Schlimmste verhindern, dennoch ist die neue Fassung des § 34b Abs. 3 im
EStG für die Waldbesitzer ein existentieller Nachteil. Daher ist die Wiederein-
führung des 1/8-Steuersatzes sinnvoll und notwendig.

Schließlich ist die Bundesregierung – und nicht ausschließlich die Länder –
bei der Finanzierung eines ausreichenden Hilfsprogramms zur Bewältigung der
Sturmkatastrophen gefordert. Die Bundesregierung darf sich nicht aus der Ver-
antwortung stehlen. Der Bund muss ähnlich wie die französische Regierung,
die über einen Nachtragshaushalt rd. 1,2 Mrd. DM Hilfen und 3,5 Mrd. DM
Kredite zu einem Zinssatz von 1,5 % bereitstellen will, seiner Verantwortung
für die Waldbesitzer gerecht werden.

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