BT-Drucksache 14/2558

Bundeswehrkrankenhäuser

Vom 19. Januar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2558
14. Wahlperiode 19. 01. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Hildebrecht Braun (Augsburg),
Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich
Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard
Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter
Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Bundeswehrkrankenhäuser

Die Bettenauslastung der Bundeswehrkrankenhäuser betrug 1998 knapp 80 %.
Diese Belegungsquote ist mit der im zivilen Gesundheitswesen vergleichbar.
Sie enthält rund 60 % Soldaten und 40 % Zivilpatienten. Von den 2293 Betten
der Bundeswehrkrankenhäuser waren somit nur rund 1050 im Jahresmittel mit
Soldaten belegt, also weniger als 50 %.

Auf der Grundlage zurzeit bestehender Versorgungsverträge mit den Kranken-
kassen sind 671 der 2293 Betten der Bundeswehrkrankenhäuser für die statio-
näre Behandlung von Zivilpatienten zugelassen. Der Rechnungsprüfungsaus-
schuss des Deutschen Bundestages hat einer Erhöhung des Zivilbettenanteils
um 25 % auf 842 zugestimmt.

Aufgrund des drastischen Krankenhausbettenabbaus im zivilen Bereich ist zu
erwarten, dass die Krankenkassen dieser Erhöhung nicht folgen, sondern ihre
mit den Bundeswehrkrankenhäusern geschlossenen Versorgungsverträge nach
und nach kündigen werden. Deshalb fordert der Bundesminister der Verteidi-
gung eine Gesetzesinitiative zur Novellierung des § 108 Fünftes Buch Sozial-
gesetzbuch dahin gehend, dass den Bundeswehrkrankenhäusern die Belegung
von 842 Betten im Jahresmittel durch Zivilpatienten garantiert wird.

In Anbetracht des drastischen Abbaus von Krankenhausbetten im zivilen Be-
reich sowie der bevorstehenden deutlichen weiteren Kürzung des Personal-
umfangs der Bundeswehr fragen wir die Bundesregierung:

1. Wie viele Bundeswehrkrankenhäuser gab es 1990?

2. Wie viele Bundeswehrkrankenhäuser gibt es heute?

3. Wie hoch war die Bettenkapazität der Bundeswehrkrankenhäuser 1990?

4. Wie hoch ist die Bettenkapazität der Bundeswehrkrankenhäuser heute?

5. Wie hoch waren die Kosten pro Krankenhausbett in den Bundeswehrkran-
kenhäusern 1990?

6. Wie hoch sind die Kosten pro Krankenhausbett in den Bundeswehrkranken-
häusern heute?

Drucksache 14/2558 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
7. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro Krankenhausbett bei
den zivilen Krankenhäusern 1990?

8. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Krankenhausbett bei den
zivilen Krankenhäusern heute?

9. Wie hoch war die stationäre Auslastung der Bundeswehrkrankenhäuser
1990?

10. Wie hoch ist die stationäre Auslastung der Bundeswehrkrankenhäuser
heute?

11. Wie hoch war der Anteil der Soldaten an der Bettenauslastung der Bundes-
wehrkrankenhäuser 1990?

12. Wie hoch ist der Anteil der Soldaten an der Bettenauslastung der Bundes-
wehrkrankenhäuser heute?

13. Wie war die Notwendigkeit für die Bundeswehrkrankenhäuser bis 1990 be-
gründet und woraus ergab sich die Höhe ihrer Bettenkapazität?

14. Wie lautet die Begründung für die Beibehaltung von eigenen Krankenhäu-
sern für die Bundeswehr heute und woraus ergibt sich ihre Anzahl und Bet-
tenkapazität?

15. Warum müssen die Bundeswehrkrankenhäuser die Fähigkeit besitzen, un-
terschiedliche Patientengruppen aller Altersklassen mit ihren speziellen
Krankheitsspektren und den daraus resultierenden Untersuchungs- und Be-
handlungsarten zu versorgen, wenn die alters- und geschlechtsspezifische
Struktur der Streitkräfte dies nur mit Einschränkungen erforderlich macht?

16. Ist es für die Humanmediziner der Bundeswehr im Rahmen ihrer Ausbil-
dung für den Einsatz wirklich notwendig, unterschiedliche Patientengrup-
pen aller Altersklassen mit ihren spezifischen Krankheitsspektren zu ver-
sorgen, oder könnten diese Fähigkeiten nicht besser und effizienter an
zivilen Krankenhäusern erworben werden?

17. Bedeutet die Unterhaltung von Bundeswehrkrankenhäusern einen wirt-
schaftlichen Vorteil für den Bund?

18. Bestehen Unterschiede in der Auslastung und somit in der Wirtschaftlich-
keit zwischen den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern und wie bilden
sich diese ab?

19. Wird seitens der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung beabsichtigt,
die den Bundeswehrkrankenhäusern die Belegung einer bestimmten Bet-
tenzahl durch Zivilpatienten garantiert?

20. Wie hoch war der Kostenaufwand für die freie Heilfürsorge der Soldaten
1998?

21. Wie hoch wäre der Beihilfebeitrag des Bundes 1998 für Soldaten gewesen,
wenn es keine freie Heilfürsorge gegeben hätte?

Berlin, den 18. Januar 2000

Günther Friedrich Nolting
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Jörg van Essen
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt

Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr

Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.