BT-Drucksache 14/2547

Ausstieg aus der Atomwirtschaft- Konsens oder Dissens

Vom 19. Januar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2547
14. Wahlperiode 19. 01. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth),
Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van
Essen, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche,
Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Dieter Thomae und der Fraktion der F.D.P.

Ausstieg aus der Atomwirtschaft – Konsens oder Dissens

Mit der im Koalitionsvertrag fixierten Zielvorgabe, einen „unumkehrbaren“
und „entschädigungslosen“ Ausstieg aus der Kernenergie durchsetzen zu wol-
len, hat sich die Bundesregierung in verfassungsrechtlich zweifelhaftes Licht
und politisch in eine prekäre Lage manövriert. Nach aktueller Einschätzung
führender Verfassungsrechtler und anderer Experten des öffentlichen Rechts in
Deutschland würde ein durch Gesetz verordneter Atomausstieg auf gravierende
verfassungsrechtliche Bedenken treffen. Es entsteht deshalb der Eindruck, dass
die Verhandlungen der Bundesregierung zur Herbeiführung eines „Atomaus-
stiegs im Konsens“ allein dazu bestimmt sind, rechtlich unhaltbare Zusicherun-
gen aus dem Koalitionsvertrag auf politischem Wege dennoch zu realisieren.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

1. Haben die Verfassungsressorts der Bundesregierung geprüft, ob und ggf. un-
ter welchen Voraussetzungen ein Atomausstiegsgesetz mit der Zielsetzung,
die in Deutschland derzeit am Netz befindlichen Kernkraftwerke durch ge-
setzliche Anordnung außer Betrieb zu nehmen, mit den Vorgaben des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind?

2. Wie lautet die diesbezügliche Einschätzung der Bundesregierung?

3. Sind verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rechtswirksamkeit eines
allfälligen Ausstiegsgesetzes maßgeblich für die von der Bundesregierung
beabsichtigte Konsenslösung?

4. Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die mit
der Energiewirtschaft zu treffende Vereinbarung rechtliche Bindungswir-
kung innerhalb der 14. Legislaturperiode und darüber hinaus entfaltet?

Drucksache 14/2547 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
5. Soll die mit der Energiewirtschaft zu treffende Vereinbarung eine Zusiche-
rung der Energiewirtschaft enthalten, auf eine gerichtliche Überprüfung der
Vereinbarung und ihrer rechtlichen Konsequenzen zu verzichten?

6. Hält die Bundesregierung eine derartige Zusicherung für wünschenswert
und wenn ja, weshalb?

7. Hält es die Bundesregierung aus verfassungsrechtlicher Sicht für erforder-
lich, bei den Verhandlungen zur Herbeiführung eines Atomausstiegs im
Konsens die Länder, ihre Parlamente und den Deutschen Bundestag zu be-
teiligen?

Berlin, den 19. Januar 2000

Birgit Homburger
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Marita Sehn
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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