BT-Drucksache 14/2362

Offene Medienordnung für Deutschland verwirklichen

Vom 15. Dezember 1999


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2362 (neu)

14. Wahlperiode

Antrag

der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Wolfgang Gerhardt,
Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann,
Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin,
Jürgen W. Möllemann, Dirk Niebel, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele und der Fraktion
der F.D.P.

Offene Medienordnung für Deutschland verwirklichen

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Deutsche Bundestag nimmt das Gutachten „Offene Medienordnung“
des Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom
18. November 1999 zustimmend zur Kenntnis.

2. Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung um einen schriftlichen
Bericht, welche Rechtsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes
und der Länder in welcher Weise geändert werden müssten, um die Empfeh-
lungen in diesem Gutachten umsetzen zu können.

Berlin, den 15. Dezember 1999

Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Dr. Heinrich L. Kolb
Rainer Brüderle Jürgen Koppelin
Jörg van Essen Jürgen W. Möllemann
Rainer Funke Dirk Niebel
Hans-Michael Goldmann Dr. Günter Rexrodt
Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Klaus Haupt Dr. Irmgard Schwaetzer
Walter Hirche Dr. Max Stadler
Birgit Homburger Carl-Ludwig Thiele
Dr. Werner Hoyer Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Ulrich Irmer
Drucksache

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2362 (neu)

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

Insbesondere bei der Regulierung der Medienordnung gibt es in Deutschland
einen Reformstau. Den technischen Veränderungen im Medien- und Telekom-
munikationsbereich stehen bisher keine entsprechenden gesetzgeberischen
Konsequenzen gegenüber. Keine andere westliche Demokratie verfügt über
eine solch große Regulierungsdichte im Medien- und Telekommunikationsbe-
reich wie gerade die Bundesrepublik Deutschland. Es verdient deshalb Zustim-
mung, dass der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie sich dieses Problems angenommen und Vorschläge zu
einer Reform entwickelt hat.

Die wichtigsten Ergebnisse und die daraus resultierenden Vorschläge des Gut-
achtens:

– in weiten Teilen Anwendbarkeit von Kartellrecht statt Medienrecht

– keine Werbefinanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten

– Teilprivatisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

– Einsicht, dass der traditionelle, starre Ansatz des nationalen Medienrechts in
technischer, juristischer und auch kultureller Hinsicht überholt ist.

Um weitere gesetzgeberische Schritte, insbesondere auch Verhandlungen mit
den, nach bisheriger Gesetzeslage in weiten Teilen zuständigen, europäischen
Institutionen bzw. Bundesländern prüfen und vorbereiten zu können, erscheint
zunächst ein schriftlicher Bericht der Bundesregierung als Arbeitsgrundlage
sinnvoll.

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