BT-Drucksache 14/226

Freistellung der Agrarwirtschaft von der Ökosteuer

Vom 16. Dezember 1998


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/226 vom 16.12.1998

Kleine Anfrage Fraktion der F.D.P. Freistellung der Agrarwirtschaft
von der Ökosteuer =

16.12.1998 - 226

14/226

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Marita Sehn, Hans-Michael Goldmann,
Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff,
Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen),
Birgit Homburger, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Dr. Edzard
Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms und der Fraktion der F.D.P.
Freistellung der Agrarwirtschaft von der Ökosteuer

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML)
hat in einem Anfang Dezember übermittelten Bericht die Auswirkungen der
sogenannten Ökosteuer auf den Agrarsektor dargelegt. Danach rechnet das
BML mit Mehrbelastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe von rund
350 bis 380 Mio. DM. Dies entspräche einer Einkommenseinbuße von 1,5 %.
Für den Gartenbau allein ergäben sich Kostensteigerungen von 50 Mio.
DM, was wiederum einer Einkommenseinbuße von 4,7 % gleichkäme. Die
zusätzlichen Belastungen für die vor- und nachgelagerten Bereiche, die
nicht von der Ökosteuer freigestellt sind, kämen nochmals hinzu. Der
Deutsche Bauernverband geht in seiner Stellungnahme vom 1. Dezember
1998 zur Ökosteuer von einer Belastung auf die "übrige Agrarwirtschaft"
von 884 Mio. DM aus. Damit ergäbe sich eine Gesamtbelastung des
Agrarsektors von weit mehr als 1 Mrd. DM.
Obwohl der Bericht des BML einen Energiekostenanteil von 12,5 % an den
Produktionskosten für den landwirtschaftlichen Sektor feststellt,
enthält der Gesetzentwurf zur Ökosteuer keine generelle Freistellung
der Agrarwirtschaft. Die Widersprüchlichkeit des Steuerkonzeptes der
Bundesregierung wird zudem im genannten Bericht des BML zur Ökosteuer
an der unterschiedlichen Behandlung der produzierenden
Wirtschaftssektoren, nämlich der Landwirtschaft und des produzierenden
Gewerbes, deutlich aufgezeigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gründe veranlaßten sie zu dieser Ungleichbehandlung?
2. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um einen vollwertigen
Ausgleich für den Agrarsektor zu bieten, da eine Kompensation durch die
Entlastung von Lohnnebenkosten in der Regel im Agrarsektor -- nach dem
Bericht des BML -- nicht gegeben ist?
3. Welche Sparten sollen in welcher Höhe von der Ökosteuer
freigestellt werden, falls die Bundesregierung keinen vollwertigen
Ausgleich für die gesamte Landwirtschaft vorsehen sollte?
4. Verfehlt die Ökosteuer nicht ihr Hauptziel einer Umweltentlastung,
wenn trotz der unbestrittenen ökologischen Vorteile des Stroms aus
erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne und Wasser diese mit zusätzlichen
Kosten der Ökosteuer belastet werden?
5. Was hat die Bundesregierung dazu veranlaßt, erneuerbare Energien
mit einer Ökosteuer zu belasten und sie dann auf dem Umweg der
Förderung wieder zu entlasten?
6. Mit welchen Verwaltungs- und Bürokratiekosten rechnet die
Bundesregierung durch die Einführung der Ökosteuer insgesamt?
7. Wie verträgt es sich mit dem Ziel der Bundesregierung, stärkere
Regionalisierung der Vermarktung -- insbesondere auch für "Bioprodukte"
-- zu erreichen, wenn eine Erhöhung der Steuer auf Mineralölkraftstoffe
insbesondere auch die Kosten für Betriebe erhöht, die direkt vermarkten
bzw. auf Regionalmärkten ihre Produkte anbieten?
Bonn, den 8. Dezember 1998
Ulrich Heinrich
Marita Sehn
Hans-Michael Goldmann
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Birgit Homburger
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Günther Friedrich Nolting
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

16.12.1998 nnnn

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