BT-Drucksache 14/2244

zu der Be des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) 14/1982 -Sammelübersicht 94 zu Petitionen-

Vom 1. Dezember 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2244
14. Wahlperiode 01. 12. 99

Änderungsantrag
der Abgeordneten Heidemarie Lüth, Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi
und der Fraktion der PDS

zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)
– Drucksache 14/1982 –

– Sammelübersicht 94 zu Petitionen –
(Novellierung des Pflege-Versicherungsgesetzes im Rahmen der vollstationären
Pflege)

Der Bundestag wolle beschließen,

die Petition 2-13-15-8291-061687 wird der Bundesregierung zur Berücksichti-
gung überwiesen.

Berlin, den 1. Dezember 1999

Heidemarie Lüth
Dr. Ilja Seifert
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

1. Mit der Petition wird die Novellierung des Pflege-Versicherungsgesetzes im
Rahmen der vollstationären Pflege begehrt, die auch von Behindertenver-
bänden und Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege unterstützt und unter
anderem bei der Anhörung zum 4. SGB-XI-ÄndG vorgetragen wurde. Die
Leistungen der Pflegeversicherung sollten dahin gehend angepasst werden,
dass mit ihrer Hilfe die gesetzlich festgelegte solidarische und würdige Hilfe
bei notwendiger vollstationärer Pflege auch eingehalten wird.

2. Dem Begehren der Petentin sollte auch unter Berücksichtigung der Aus-
schussdrucksache des Gesundheitsausschusses 14/0214 vom Oktober 1999
zu laufenden und vom Bundesministerium für Gesundheit geplanten Geset-
zesänderungen hinsichtlich des SGB XI Rechnung getragen werden, wie
z. B.:

Drucksache 14/2244 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
– Regelungen über Kosten der medizinischen Behandlungspflege im Heim;

– Stationäre Leistungen der Pflegeversicherung ab 1. Januar 2000;

– Regelungen zur Qualitätssicherung in der Pflege;

– Verzahnung mit dem Heimgesetz;

– Vereinfachung und Straffung des Vertrags- und Vergütungsrechts nach
dem SGB XI.

3. Die Petentin begehrt die Sicherung einer kontrollierbaren qualitätsorientier-
ten würdevollen Pflege z. B. nach §§ 1 und 4 SGB XI. Sie begehrt des Wei-
teren eine nachvollziehbare und nicht missbräuchliche Umlage der Investi-
tionskosten unter Nutzung bzw. Anwendung von Rechtsverordnungen durch
die Bundesregierung hinsichtlich einer Regelung der Pflegevergütung nach
§§ 82, 83, 84, 87, 88, 89 SGB XI.

Das mit dem Anliegen der Petentin aufgezeigte Problem gibt somit Anlass, die
Petition an die Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, um das
Anliegen der Petentin noch einmal zu prüfen und nach Möglichkeiten der Ab-
hilfe zu suchen.

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