BT-Drucksache 14/2200

Errichtung des Nationalparks " Unteres Odertal "

Vom 23. November 1999


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2200

14. Wahlperiode

23. 11. 99

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jürgen Türk, Walter Hirche, Ulrike Flach, Cornelia Pieper,
Birgit Homburger, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Helmut Haussmann, Dr. Werner Hoyer,
Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting,
Dr. Irmgard Schwaetzer, Carl-Ludwig Thiele und der Fraktion der F.D.P.

Errichtung des Nationalparks „Unteres Odertal“

Das Bundesamt für Naturschutz betreibt seit 1992 im Rahmen der Errichtung
und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft das Gewässer-
randstreifenprogramm „Unteres Odertal“ im Land Brandenburg. Dieses Projekt
ist vom Territorium her fast deckungsgleich mit dem zu errichtenden National-
park „Unteres Odertal“. Zielstellungen und Handlungsrichtlinien des Gewäs-
serrandstreifenprogramms unterscheiden sich aber teilweise stark von dem zur
Errichtung des Nationalparks erlassenen Nationalparkgesetz. Dadurch kam und
kommt es zu erheblichen Konflikten mit den ansässigen Bewohnern und Nut-
zern dieses Gebietes. Während das 1995 verabschiedete Nationalparkgesetz
eine Koexistenz von ausschließlichem Naturschutz (Totalreservatszone I) und
ökologisch vertretbarer Nutzung der Flächen (Zone II) im gleichen Verhältnis
anstrebt, sieht das Förderprogramm des Bundesamtes für Naturschutz eine
nahezu vollständige Einstellung landwirtschaftlicher, fischereiwirtschaftlicher,
jagdlicher und touristischer Betätigung vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hält es die Bundesregierung für vertretbar, dass die Hoheit des Landes Bran-
denburg bei Aufbau und Gestaltung des Nationalparks „Unteres Odertal“
(z. B. die Lage der Totalreservate) durch das Bundesamt für Naturschutz und
den Nationalparkverein mittels Eigentumserwerb und als rigide empfunde-
ner Vorgaben eingeschränkt wird?

2. Ist aus dem Tatbestand, dass im Mittelverteilungsplan des Nationalparkver-
eins keine Regelungen zur Verpachtung von Flächen durch den Verein ge-
troffen worden sind zu schließen, dass im gesamten Nationalparkgebiet
keine landwirtschaftliche und fischereiwirtschaftliche Nutzung mehr statt-
finden soll?

3. Ist es das Ziel des Gewässerrandstreifenprogramms, große Areale bislang
landwirtschaftlich genutzter Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zu-
rückzuführen?

4. Welche Auswirkungen hätte dies auf die vorhandene Tier- und Pflanzenwelt,
auf den Hochwasserschutz und den Tourismus?
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5. Ist der gegenwärtig erreichte Stand der Flächenverfügbarkeit (rund 7 500
von 10 500 Hektar) für die Zielstellung des Nationalparks nicht als ausrei-
chend und damit eine Einstellung des auf Flächenerwerb ausgelegten För-
derprogramms als sinnvoll anzusehen?

6. Würden seitens der Bundesregierung finanzielle Rückforderungen an das
Land Brandenburg erhoben werden, wenn dessen Landesparlament die Ein-
stellung weiteren Landankaufs im vorgesehenen Schutzgebiet beschließen
würde?

Berlin, den 22. November 1999

Jürgen Türk
Walter Hirche
Ulrike Flach
Cornelia Pieper
Birgit Homburger
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Horst Friedrich (Bayreuth)
Dr. Helmut Haussmann
Dr. Werner Hoyer
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Dr. Irmgard Schwaetzer
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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