BT-Drucksache 14/2189

zu dem GE der BReg 14/1805 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Vom 24. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2189
14. Wahlperiode

24. 11. 99

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/1805 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher
Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Bericht der Abgeordneten Carsten Schneider, Hans Jochen Henke, Matthias Berninger,
Dr. Werner Hoyer, Dr. Uwe-Jens Rössel
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, bei besonders
schweren Verfolgungsschicksalen den berechtigten Er-
wartungen der Opfer politischer Verfolgung in der sow-
jetischen Besatzungszone und unter dem SED-Regime
stärker Rechnung zu tragen.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende
Maßnahmen vor:
1. Die Kapitalentschädigung für alle ehemaligen politi-

schen Häftlinge wird auf einheitlich 600 DM erhöht.
Die bisherige Aufspaltung der Entschädigungssätze
entfällt. Eine Nachzahlung an Berechtigte, die bereits
eine Kapitalentschädigung nach bisherigem Recht er-
halten haben, ist vorgesehen.

2. Die Hinterbliebenen der Todesopfer sollen von der
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wiederholt
Leistungen erhalten, ohne dass – wie bislang – auf die
wirtschaftliche Situation abgestellt wird. Dazu ist es
erforderlich, das Strafrechtliche Rehabilitierungsge-
setz zu ergänzen und die Mittel der Stiftung zu erhö-
hen.

3. In den drei Rehabilitierungsgesetzen werden die An-
tragsfristen einheitlich um zwei Jahre verlängert. Fer-
ner wird den Rentenversicherungsträgern die Mög-
lichkeit eröffnet, auch nach Ablauf der Frist Anträge
auf berufliche Rehabilitierung zu stellen.

4. Der Stiftungsfonds der Stiftung für ehemalige politi-
sche Häftlinge wird aufgestockt, um die Möglichkei-
ten der Stiftung zu verbessern, den aus den Gebieten
jenseits von Oder und Neiße Zivildeportierten/-inter-
nierten Unterstützungsleistungen zu gewähren.

5. Bei der Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes
aufgetretene Probleme hinsichtlich der Anerkennung
verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden sollen auf
untergesetzlichem Wege gelöst werden. Die Bundes-
regierung appelliert an die Länder, alle Ablehnungs-
fälle nochmals zentral von Amts wegen zu überprüfen
und in Zukunft in den Fällen, in denen eine Ableh-
nung des Antrags beabsichtigt ist, eine zentrale Über-
prüfung durch besonders geschulte und erfahrene
Gutachter und Sachbearbeiter vorzusehen.

Der Gesetzentwurf verursacht aufgrund der Erhöhung
der Kapitalentschädigung Kosten von insgesamt 380
Mio. DM; hiervon erstattet der Bund den Ländern 65 %.
Die Kosteneinschätzung berücksichtigt die zu erwar-
tenden Nachzahlungen an Berechtigte, die bereits eine
Kapitalentschädigung erhalten haben, sowie die Zahlun-
gen an Berechtigte, die erst aufgrund der Neuregelung
und der Fristverlängerung Kapitalentschädigung bean-
tragen.
Der Bedarf an Mitteln, die der Stiftung für ehemalige
Häftlinge für Leistungen nach dem Strafrechtlichen Re-
habilitierungsgesetz jährlich zugewiesen werden müssen,
wird sich aufgrund der Verbesserung der Leistungen für
die Hinterbliebenen der Todesopfer von 10 Mio. DM auf
20 Mio. DM verdoppeln. Dabei ist berücksichtigt, dass
ein Teil der Betroffenen bereits nach geltendem Recht
Unterstützungsleistungen erhalten konnte.
Hinsichtlich der Folgeansprüche nach erfolgter verwal-
tungsrechtlicher und beruflicher Rehabilitierung bleiben
die Kosten – auch nach einer Verlängerung der Antrags-
fristen – im Rahmen des bislang Geschätzten.

Drucksache 14/2189 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Für die Verbesserung der Leistungen im Bereich des
Häftlingshilfegesetzes bedarf es einer Aufstockung des
Stiftungsfonds der Stiftung für ehemalige politische
Häftlinge um jeweils 1,2 Mio. DM in den Haushaltsjah-
ren 2000 bis 2005.
Aufgrund der Verlängerung der Antragsfristen in den
Rehabilitierungsgesetzen und wegen des Erfordernisses,
Berechtigten, die bereits eine Kapitalentschädigung er-
halten haben, Nachzahlungen zu bewilligen, entstehen
den Ländern zusätzliche Verwaltungskosten, die aber im
Einzelnen nicht bezifferbar sind.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Frak-
tion der PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Ausschuss für Angelegenheiten der neuen
Länder keine Änderungen mit wesentlichen haushalts-
mäßigen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 11. November 1999

Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen) Carsten Schneider Hans Jochen Henke Matthias Berninger
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer Dr. Uwe-Jens Rössel
Berichterstatter Berichterstatter

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