BT-Drucksache 14/2172

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000 -14/1400, 14/1680 , 14/1923, 14/1924-

Vom 23. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2172
14. Wahlperiode 23. 11. 99

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg
van Essen, Ulrike Flach, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz
Guttmacher, Walter Hirche, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Dirk Niebel, Günther
Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler,
Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000
– Drucksachen 14/1400, 14/1680, 14/1923, 14/1924 –

Der Bundestag wolle beschließen:

Das Haushaltsgesetz 2000 wird in § 27 Abs. 2 Satz 1 wie folgt geändert:

„Ausgenommen von der Einsparung sind die Planstellen und Stellen der
Rechtspflege, die Planstellen der Polizeivollzugsbeamten und die Stellen des
vollzugszuarbeitenden Fachpersonals im Bundesgrenzschutz, beim Bundeskri-
minalamt, im Grenzzolldienst, im Zollfahndungsdienst und beim Zollkriminal-
amt sowie die Planstellen und Stellen des Rechts- und Konsulardienstes in den
Vertretungen des Bundes im Ausland und die Planstellen und Stellen beim
Bundespatentamt“.

Berlin, den 22. November 1999

Dr. Günter Rexrodt Ulrich Irmer
Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin Dirk Niebel
Hildebrecht Braun (Augsburg) Günther Friedrich Nolting
Rainer Brüderle Cornelia Pieper
Ernst Burgbacher Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Jörg van Essen Gerhard Schüßler
Ulrike Flach Dr. Irmgard Schwaetzer
Rainer Funke Marita Sehn
Hans-Michael Goldmann Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Karlheinz Guttmacher Carl-Ludwig Thiele
Walter Hirche Dr. Dieter Thomae
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Drucksache 14/2172 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

Die Ausnahmeregelung in § 27 Abs. 2 Satz 1 hat in der Vergangenheit dazu ge-
führt, dass bei den Organen der Sicherheit die Anzahl der Planstellen und Stel-
len des Infrastrukturpersonals über die letzten Jahre gekürzt worden sind mit
der Folge, dass die Polizeivollzugsbeamten beim Bundesgrenzschutz und Bun-
deskriminalamt von der Kürzung zwar ausgenommen wurden, die begleitenden
Apparate aber nicht mehr im notwendigen Umfang zuarbeiten konnten. Beson-
ders deutlich ist dies beim Bundeskriminalamt geworden, wo es zunehmend an
wissenschaftlicher Begleitung in der Kriminalitätsbekämpfung mangelt. Glei-
ches gilt für den Zolldienst.

Des Weiteren ist festzustellen, dass die globalen Kürzungen im Bereich der
Konsulardienste bei den Auslandsvertretungen zu empfindlichen Engpässen
geführt haben. Die Bearbeitungsdauer ist über die Jahre hinweg gestiegen und
die Belastung des Personals ist nicht mehr weiter zu verantworten.

Auch beim Patentamt haben die Globalkürzungen zu nicht hinnehmbaren und
unerwünschten Benachteiligungen geführt. Die Bearbeitungszeiten bei Patent-
erteilung haben sich über die Jahre erheblich verlängert, was zu einer empfind-
lichen Wettbewerbsverzerrung des Standortes Deutschland geführt hat. Auf der
anderen Seite ist durch die verzögerte Bearbeitung ein erheblicher Einnahme-
verlust bei den Gebühreneinnahmen des Patentamtes entstanden.

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