BT-Drucksache 14/2149

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000 -14/1400, 14/1680, 14/1917, 14/1922, 14/1923, 14/1924- Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 23. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2149
14. Wahlperiode 23. 11. 99

Änderungsantrag
der Abgeordneten Carsten Hübner, Dr. Barbara Höll, Dr. Gregor Gysi
und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000
– Drucksachen 14/1400, 14/1860, 14/1917, 14/1922, 14/1923, 14/1924 –

hier: Einzelplan 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

 In Kapitel 23 02 – Allgemeine Bewilligungen – werden die Ansätze bei fol-
genden Titeln erhöht:

 685 10 „Förderung der entwicklungspolitischen Bildung“ auf 11 000 TDM;
 686 06 „Private deutsche Träger“ auf 39 000 TDM;
 896 04 „Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben der Kirchen in Ent-

wicklungsländern“ auf 282 000 TDM.

Berlin, den 22. November 1999

Carsten Hübner
Dr. Barbara Höll
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Entwicklungspolitische Bildung und Inlandsarbeit tragen zur Bewusstseinsbil-
dung zur Aufklärung über die Situation von mehr als 80 % der Weltbevölkerung
in den so genannten Ländern der „Dritten Welt“ und der Transformationsländer
Osteuropas bei. Bewusstseinsbildung ist Voraussetzung für persönliches solida-
risches, materielles und finanzielles Engagement auf entwicklungspolitischem
Gebiet, vergrößert das Verständnis und möglicherweise den Druck für die Ver-
antwortung bei der Lösung globaler Probleme, baut Ängste im Umgang mit hier

Drucksache 14/2149 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
lebenden Migrantinnen und Migranten ab und kann einen wesentlichen Beitrag
zu Erziehung gegen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit sowie Völkerver-
ständigung leisten.

Wesentliche Träger entwicklungspolitischer Zusammenarbeit im Ausland und
entwicklungspolitischer Bildung im Inland sind die Vertreterinnen und Vertre-
ter der Zivilgesellschaft, Kirchen, Nichtregierungsorganisationen, Initiativen
und andere private Träger. Durch ihre besondere Spezifik bzw. ihren Auftrag ist
es ihnen möglich, direkt an der Basis mit den Betroffenen zu arbeiten, durch die
genaue Kenntnis der Lage vor Ort und die dauerhafte Pflege der persönlichen
Kontakte mit den Partnern in den Ländern des Südens und Ostens genau auf die
speziellen Bedürfnisse einzugehen. Sie tragen einen wesentlichen Teil der
Projekte direkter Armutsbekämpfung und der Bedürfnisgrundversorgung (Bil-
dung, Gesundheit, Ernährung). Ihre Arbeit zeichnet sich durch hohe soziale und
fachliche Kompetenz und Effektivität aus. Oft gelingt es ihnen mit erheblich
geringeren oder mit geringen Mitteln nachhaltige Projekte zu initiieren, zivilge-
sellschaftliche Kräfte zu identifizieren und zu stärken. Sie sind wesentliche
Partner für Unterstützung von Emanzipations- und Partizipationsprozessen
weltweit.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.