Vom 23. November 1999
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
2147
14. Wahlperiode
23. 11. 99
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Marita Sehn, Jürgen Koppelin, Hildebrecht
Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher,
Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ina Lenke,
Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Dr. Günter Rexrodt,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000
– Drucksachen 14/1400, 14/1910, 14/1922, 14/1923, 14/1924 –
hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Der Bundestag wolle beschließen
:
Das Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz ist ersatzlos zu streichen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaf-
fen, dass im Gegenzug auch die deutschen Landwirte – ebenso wie ihre Kolle-
gen in Frankreich und den Niederlanden – eingefärbtes Heizöl tanken dürfen.
Berlin, den 22. November 1999
Ulrich Heinrich Walter Hirche
Marita Sehn Dr. Werner Hoyer
Jürgen Koppelin Ina Lenke
Hildebrecht Braun (Augsburg) Dirk Niebel
Rainer Brüderle Günther Friedrich Nolting
Ernst Burgbacher Cornelia Pieper
Jörg van Essen Dr. Günter Rexrodt
Ulrike Flach Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Rainer Funke Dr. Hermann Otto Solms
Hans-Michael Goldmann Carl-Ludwig Thiele
Dr. Karlheinz Guttmacher Jürgen Türk
Klaus Haupt Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Dr. Helmut Haussmann
Drucksache
14/
2147
– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung
Durch die Kürzungen bei der so genannten Gasölbetriebsbeihilfe werden die
ohnehin schon schwierigen Wettbewerbsbedingungen der deutschen Landwirte
im Vergleich zu ihren europäischen Konkurrenten nochmals verschlechtert. Zu-
dem führt die jetzige Änderung zu noch mehr Bürokratie. Eine weitere Benach-
teiligung von Betrieben, die die Obergrenze von 3 000 DM überschreiten, und
Lohnunternehmern ist außerdem zu befürchten. Zudem gehen die Kürzungen
in der Gemeinschaftsaufgabe, die die Abfederung bei der Gasölbetriebsbeihilfe
ermöglichen sollen, in die falsche Richtung. Kürzungen in der Gemeinschafts-
aufgabe führen zu weniger Investitionen und behindern den Ausbau einer un-
ternehmerischen Landwirtschaft.
Durch die vielfältigen finanziellen und bürokratischen Belastungen der heimi-
schen Landwirtschaft ist ein entschlossenes und zukunftsweisendes Handeln er-
forderlich: Die Abschaffung des Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetzes
schafft diesen Freiraum, wenn die deutschen Landwirte im Gegenzug wie ihre
Kollegen in Frankreich und den Niederlanden eingefärbtes Heizöl tanken dür-
fen.
Für den überregulierten Agrarbereich ist der Wegfall eines überflüssigen Geset-
zes zudem ein wichtiges und richtiges Signal. Dadurch können Bürokratie ab-
geschafft und die zuständigen Verwaltungen von Ballast befreit werden.