BT-Drucksache 14/2146

zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000 -14/1400, 14/1401, 14/1680, 14/1911, 14/1922 bis 14/1924 - hier: Einzelplan 11 - Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Vom 23. November 1999


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2146

14. Wahlperiode

23. 11. 99

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Werner Hoyer,
Jürgen Koppelin, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche,
Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting,
Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Marita Sehn,
Dr. Hermann Otto Solms,Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000
– Drucksachen 14/1400, 14/1911, 14/1922, 14/1923, 14/1924 –

hier: Einzelplan 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Deutsche Bundestag lehnt die Absenkung des Bundeszuschusses zur
Künstlersozialkasse ab.

2. Der Deutsche Bundestag lehnt eine Vereinheitlichung des Beitragssatzes für
die Bereiche Wort, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst ab.

3. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Bestand der
Künstlersozialkasse dauerhaft zu sichern. Dazu soll die Bundesregierung un-
ter Einbeziehung aller Betroffenen Vorschläge für eine strukturelle Reform
der Künstlersozialversicherung unterbreiten.

Berlin, den 22. November 1999

Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Werner Hoyer
Jürgen Koppelin
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Drucksache

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2146

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Jörg van Essen
Ulrike Flach
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Walter Hirche
Ulrich Irmer
Gudrun Kopp
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Begründung

Die Künstlersozialversicherung (KSVG) war nach langen Diskussionen und
einer Reihe von Untersuchungen beschlossen worden, um Künstlern eine ange-
messene soziale Absicherung zu gewährleisten. Die damit geschaffene gesetz-
liche Grundlage für die Vorsorge bei Krankheit und im Alter (§ 34 KSVG) ist
seither das Fundament der sozialen Sicherung der Künstler. Die Beteiligung des
Staates und der Verwerter an der sozialen Absicherung der Kulturschaffenden
entsprach damals und entspricht heute dem Leitgedanken des Sozialstaatsprin-
zips.

Die rot/grüne Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung vom
20. Oktober 1998 die Reform der Künstlersozialversicherung angekündigt.
Statt allerdings die notwendigen Gesetzgebungsinitiativen auf den Weg zu
bringen, hat sie in Art. 24 des Haushaltssanierungsgesetzes die Absenkung des
Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse beschlossen. Das damit entstehende
Finanzierungsloch von ca. 35 Mio. DM sollen nach den Vorstellungen der Re-
gierung die Verwerter, Verlage und Galerien, Werbeagenturen, Plattenfirmen
und Konzertveranstalter ausfüllen. Dies ist nicht nur keine Reform, nicht ein-
mal eine Sparmaßnahme, sondern lediglich eine Ausgabenverschiebung.

Da die Verwerter bereits Klage gegen diese Art „Sondersteuer“ angekündigt ha-
ben, wird die Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse mög-
licherweise letztlich zu Lasten der Künstler gehen. Bei einem Durchschnitts-
einkommen von ca. 21 000 DM (Stand: 1998) werden die Künstler aber keine
Erhöhung ihrer Eigenbeiträge meistern können.

Darüber hinaus hält der Bundestag daran fest, dass der Beitrag zur Künstler-
sozialkasse weiterhin nach den Bereichen Bild, Bildende Kunst, Musik und
Darstellende Kunst differenziert wird. Dies ist zum einen notwendig, um eine
größere Nähe zwischen Abgabepflichtigen und versichertem Personenkreis
herzustellen. Zum zweiten ist diese Bereichsregelung von verfassungsrecht-
licher Bedeutung.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

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2146

Der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse darf deshalb nicht abgesenkt wer-
den. Vielmehr bedarf es einer grundlegenden Reform der Künstlersozialver-
sicherung, bei der insbesondere der versicherte Personenkreis überprüft und
ggf. eingeschränkt wird, damit die wirklich Anspruchsberechtigten, nämlich
alle freiberuflichen Künstler und Publizisten, dauerhaft sozial abgesichert wer-
den können.

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