BT-Drucksache 14/2089

der zweiten Beratung des GE 14/1514, 14/1655, 14/1720,14/2035, 14/2070, 14/2048 Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999- StBreinG 1999)

Vom 11. November 1999


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2089

14. Wahlperiode

11. 11. 99

Änderungsantrag

der Abgeordneten Heidemarie Ehlert, Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft,
Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Dietmar Bartsch, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs
– Drucksachen 14/1514, 14/1655, 14/1720, 14/2035, 14/2048, 14/2070 –

Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften
(Steuerbereinigungsgesetz 1999 – StBereinG 1999)

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wird
wie folgt geändert:

a) Nummer 28 wird gestrichen.

b) Nummer 30 Buchstabe q wird gestrichen.

Berlin, den 8. November 1999

Heidemarie Ehlert
Dr. Barbara Höll
Dr. Christa Luft
Dr. Uwe-Jens Rössel
Dr. Dietmar Bartsch
Rolf Kutzmutz und Fraktion

Begründung

Die bisherige Form der Regelung des Steuerabzugs hat sich insbesondere in
der Bauwirtschaft bewährt. Es gibt nachweisbare erste Erfolge im Kampf ge-
gen illegale Scheinfirmen, die durch eine Aufhebung der gegenwärtigen Rege-
lung des Steuerabzugs von Vergütungen an ausländische Werkunternehmer
zunichte gemacht werden. Eine grundsätzliche Neuregelung entsprechend der
EU-rechtlichen Probleme erfordert eine genaue Analyse der Situation und der
möglichen Folgen vor allem für die deutsche Bauwirtschaft.

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