Vom 11. November 1999
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
2071
14. Wahlperiode
11. 11. 99
Änderungsantrag
der Abgeordneten Ulrike Flach, Birgit Homburger, Rainer Brüderle,
Jörg van Essen, Gisela Frick, Paul K. Friedhoff, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp,
Jürgen W. Möllemann, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Guido Westerwelle, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der F.D.P.
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs
– Drucksachen 14/1524, 14/1668, 14/2027 –
Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform
Der Bundestag wolle beschliessen:
Zu Artikel 1 Nr. 3 – Änderung des Mineralölsteuergesetzes
1. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b wird wie folgt geändert:
In Absatz 3a Nr.1.1, 2, 3.1, 4.1 werden jeweils die Worte „ausgenommen
Anlagen mit Gasturbinen und nachgeschalteten Dampfturbinen (GuD-Anla-
gen) ohne Wärmeauskopplung und einem elektrischen Wirkungsgrad (netto)
von weniger als 57,5 Prozent,“ gestrichen.
2. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3b wird Satz 2 gestrichen.
b) Absatz 3d wird gestrichen.
Berlin, den 11. November 1999
Ulrike Flach
Birgit Homburger
Rainer Brüderle
Jörg van Essen
Gisela Frick
Paul K. Friedhoff
Dr. Werner Hoyer
Gudrun Kopp
Drucksache
14/
2071
– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Jürgen W. Möllemann
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Begründung
Die von der Regierung geplante steuerliche Bevorzugung der Gaskraftwerke
durch eine steuerliche Besserstellung hat massive negative ökonomische und
ökologische Auswirkungen.
Mittel- bis langfristig wären Investitionen in neue, hocheffiziente Braunkohle-
kraftwerke zum Ersatz von Altanlagen im rheinischen Braunkohlenrevier und
in den neuen Bundesländern gefährdet, ohne dass die entsprechende Kapazität
bei den Erdgaskraftwerken im vorgesehen Zeitraum bis 2002 erreicht werden
könnte. Die vorgeschlagene Befreiung von der Erdgassteuer für Kondensa-
tionskraftwerke mit einem Wirkungsgrad von mehr als 57,5 % ist ein falsches
Preissignal, das auch ökologisch kontraproduktiv ist. Es bewirkt, dass abge-
schriebene Kohlekraftwerke wegen der geringen variablen Kosten weiterbetrie-
ben werden. Dies steht im krassen Gegensatz zu den Klimaschutzzielen der
Bundesregierung.
Das Unternehmen RWE, das Investitionen von 20 Mrd. DM in den nächsten
Jahren zur Erneuerung des Kraftwerkparks mit einer Verbesserung des Wir-
kungsgrades auf 47 % zugesagt hat, hat erklärt, diese Investitionen bei einer
Entscheidung gegen die Kohle noch einmal zu überprüfen. Dies würde hohe
CO
2
-Emissionen auf Jahre festschreiben.
Profitieren würden von einer Steuerbefreiung vor allem die ausländischen Erd-
gaslieferanten, die den damit verbundenen Preiserhöhungsspielraum besser nut-
zen können. Durch gezielte Preisnachlässe könnten ausländische Unternehmen
noch stärker in den deutschen Strommarkt eindringen.
Die vorgenannten Fakten haben eine massive negative Auswirkung auf die Ar-
beitsplätze in der deutschen Braunkohleindustrie sowie im gesamten Anlage-
bau. Die von der Bundesregierung geplante Steuerbefreiung würde mittelfristig
zu einem Stellenabbau in erheblichen Umfang führen.