BT-Drucksache 14/2026

Standortwahl im Rahmen von Fusionen deutscher und ausländischer Unternehmen

Vom 4. November 1999


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2026

14. Wahlperiode

04. 11. 99

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS

Standortwahl im Rahmen von Fusionen deutscher und ausländischer
Unternehmen

Im Rahmen von Fusionen deutscher mit ausländischen Unternehmen fällt die
Wahl des Unternehmenssitzes immer öfter zugunsten ausländischer Standorte.
So wurde in den vergangenen Wochen der Vertrag über die Verschmelzung der
Daimler Crysler-Tochter Dasa und der fanzösischen Aerospatiale-Matra zum
drittgrößten Luft- und Raumfahrtunternehmen der Welt unterzeichnet. Der
neue deutsch-französische Konzern European-Aeronautic, Defense and Space
Company (EADS) wird 89 000 Beschäfte und einen Umsatz von rund 20 Mrd.
Euro haben. Der gesellschaftsrechtliche Sitz der EADS liegt in den Niederlan-
den. Nach bisherigen Informationen wird das Gemeinschaftsunternehmen dort
eine Holding gründen, die als Finanzierungsgesellschaft fungiert. „Zentrale
Funktionen“ sollen an den Standorten München und Paris verbleiben. Die Ent-
scheidung über die Eintragung der Holding in das Handelsregister der Nieder-
lande ist nach Auskunft von Vertretern beider verschmelzenden Unternehmen
maßgeblich aufgrund von steuerlichen Erwägungen gefallen. Derartige Finan-
zierungsgesellschaften genießen in den Niederlanden umfangreiche Steuervor-
teile.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Erhielt bzw. erhält die Dasa seit 1990 durch die Kreditanstalt für den Wie-
deraufbau (KfW) zinsgünstige Kredite?

Wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Produktbereichen bzw. Produkten, z.
B. Produktion des Airbusses, spezifizieren)?

2. Werden nach dem Jahr 2000 weiterhin zinsgünstige Kredite an die Dasa
bzw. die EADS ausgereicht werden?

Wenn ja, in welcher Höhe?

3. Erhielt bzw. erhält die Dasa über die Vergabe zinsgünstiger Kredite seitens
der KfW hinaus öffentliche Förderungen?

Wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Produktionsbereichen bzw. Produkten
spezifizieren)?

4. Wird die Dasa nach dem Jahr 2000 öffentliche Förderungen erhalten?

Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Produktionsbereiche bzw. Pro-
dukte?
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5. Welche spezifischen steuerlichen Begünstigungen für Holdinggesellschaften
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Niederlanden?

6. In welcher Höhe gingen seit 1990 schätzungsweise der Bundesrepublik
Deutschland Steuereinnahmen durch die Verlagerung von Firmensitzen in-
ländischer Unternehmen – auch im Rahmen von Unternehmenszusammen-
schlüssen – ins Ausland verloren?

7. In welcher Höhe gehen schätzungsweise der Bundesregierung Deutschland
ab dem Jahr 2000 Steuereinnahmen durch die Verlagerung des Firmensitzes
der EADS in die Niederlande verloren?

8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass die Entscheidungen über Firmensitze von Unternehmen, so z. B. bei der
EADS, verstärkt aus steuerlichen Gründen gefällt werden, für die eigene
Steuerpolitik, insbesondere im Außensteuerbereich?

9. Welcher Handlungsbedarf leitet sich für die Bundesregierung aus der Exis-
tenz umfangreicher Steuervorteile für Holdingsgesellschaften in den Nieder-
landen auf europäischer Ebene ab in Bezug auf

a) die Stabilisierung der Steuereinahmen der einzelnen europäischen
Staaten,

b) die Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung,
c) die Bekämpfung von Steuerdumping?

Berlin, den 29. Oktober 1999

Dr. Barbara Höll
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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