BT-Drucksache 14/2025

zu Art. 24 Haushaltssanierungsgesetz -14/1523- Künstlersozialversicherung retten- Bundeszuschuß beibehalten

Vom 9. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2025
14. Wahlperiode 09. 11. 99

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg
van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Karlheinz
Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Ina Lenke,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Dr. Edzard
Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk und der Fraktion der F.D.P.

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen
– Drucksachen 14/1523, 14/… –

Haushaltssanierungsgesetz

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Deutsche Bundestag lehnt die Absenkung des Bundeszuschusses zur
Künstlersozialkasse ab.

2. Der Deutsche Bundestag lehnt eine Vereinheitlichung des Beitragssatzes für
die Bereiche Wort, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst ab.

3. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Bestand der
Künstlersozialkasse dauerhaft zu sichern. Dazu soll die Bundesregierung
unter Einbeziehung aller Betroffenen Vorschläge für eine strukturelle Re-
form der Künstlersozialversicherung unterbreiten.

Berlin, den 4. November 1999

Dr. Irmgard Schwaetzer Klaus Haupt Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Ulrich Heinrich Cornelia Pieper
Hildebrecht Braun (Augsburg) Walter Hirche Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Rainer Brüderle Birgit Homburger Marita Sehn
Ernst Burgbacher Dr. Werner Hoyer Dr. Hermann Otto Solms
Jörg van Essen Ulrich Irmer Dr. Max Stadler
Ulrike Flach Dr. Heinrich L. Kolb Carl-Ludwig Thiele
Horst Friedrich (Bayreuth) Gudrun Kopp Jürgen Türk
Rainer Funke Ina Lenke Dr. Wolfgang Gerhardt
Dr. Karlheinz Guttmacher Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Fraktion

Drucksache 14/2025 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

Die Künstlersozialversicherung (KSVG) war nach langen Diskussionen und ei-
ner Reihe von Untersuchungen beschlossen worden, um Künstlern eine ange-
messene soziale Absicherung zu gewährleisten. Die damit geschaffene gesetzli-
che Grundlage für die Vorsorge bei Krankheit und im Alter (§ 34 KSVG) ist
seither das Fundament der sozialen Sicherung der Künstler. Die Beteiligung des
Staates und der Verwerter an der sozialen Absicherung der Kulturschaffenden
entsprach damals und entspricht heute dem Leitgedanken des Sozialstaatsprin-
zips.

Die rot/grüne Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung vom
20. Oktober 1998 die Reform der Künstlersozialversicherung angekündigt.
Statt allerdings die notwendigen Gesetzgebungsinitiativen auf den Weg zu brin-
gen, hat sie in Artikel 24 des sog. Haushaltssanierungsgesetzes die Absenkung
des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse beschlossen. Das damit entste-
hende Finanzierungsloch von ca. 35 Mio. DM sollen nach den Vorstellungen
der Regierung die Verwerter, Verlage und Galerien, Werbeagenturen, Plattenfir-
men und Konzertveranstalter, ausfüllen. Dies ist nicht nur keine Reform. Dies
ist nicht einmal eine Sparmaßnahme, sondern lediglich eine Ausgabenverschie-
bung. Da die Verwerter bereits Klage gegen diese Art „Sondersteuer“ angekün-
digt haben, wird die Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse
möglicherweise letztlich zu Lasten der Künstler gehen. Bei einem Durch-
schnittseinkommen von ca. 21 000 DM (Stand: 1998) werden die Künstler aber
keine Erhöhung ihrer Eigenbeiträge meistern können.

Darüber hinaus hält der Deutsche Bundestag daran fest, dass der Beitrag zur
Künstlersozialkasse weiterhin nach den Bereichen, Bild, Bildende Kunst,
Musik und Darstellende Kunst differenziert wird. Dies ist zum einen notwen-
dig, um eine größere Nähe zwischen Abgabepflichtigen und versichertem Per-
sonenkreis herzustellen. Zum Zweiten ist diese Bereichsregelung von verfas-
sungsrechtlicher Bedeutung.

Der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse darf deshalb nicht abgesenkt wer-
den. Vielmehr bedarf es einer grundlegenden Reform der Künstlersozialver-
sicherung, bei der insbesondere der versicherte Personenkreis überprüft und
ggf. eingeschränkt wird, damit die wirklich Anspruchsberechtigten, nämlich
alle freiberuflichen Künstler und Publizisten, dauerhaft sozial abgesichert wer-
den können.

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