BT-Drucksache 14/20

Rechte von Behinderten

Vom 4. November 1998


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/20 vom 04.11.1998

Kleine Anfrage der Fraktion der PDS Rechte von Behinderten =

04.11.1998 - 20

14/20

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert und der Fraktion der PDS
Rechte von Behinderten

In der Koalitionsvereinbarung wird festgestellt, daß die Rechte von
Menschen mit Behinderungen gestärkt werden sollen. Die Bundesregierung
will "Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche
Teilhabe" von Menschen mit Behinderungen fördern.
Diese Absichtserklärung lehnt sich an Formulierungen an, die in den
1993 von der VN-Vollversammlung verabschiedeten "Rahmenbestimmungen für
die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte" (Standard Rules)
festgeschrieben wurden. Allerdings enthält die Koalitionsvereinbarung
keine konkreteren Festlegungen zu diesem Problemkreis.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Rolle sollen die Standard Rules als Orientierungs- und
Leitlinien zukünftiger Behindertenpolitik spielen?
2. Wie will die Bundesregierung darauf hinwirken, daß
Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe begriffen und behandelt
wird, die alle gesellschaftlichen Bereiche und entsprechend alle
politischen Ressorts betrifft?
3. Welchen Beitrag will die Bundesregierung leisten, damit die
Standard Rules zum "Völkergewohnheitsrecht" (Einleitung Punkt 14)
werden?
4. In welchem Zeitraum beabsichtigt die Bundesregierung, ein
"nationales Koordinierungskomitee" einzurichten und "mit genügend
Autonomie und Mitteln" auszustatten, wie das die Bestimmung 17
vorsieht?
5. Über welche Gremien will die Bundesregierung "ständige Verbindung
zu Behindertenorganisationen unterhalten und gewährleisten, daß sie an
der Ausarbeitung staatlicher Politiken beteiligt werden" (Bestimmung 18
Punkt 2)?
6. In welchen Intervallen und in welcher Höhe wird die
Bundesregierung "zur Förderung der Anwendung" der Standard Rules
Beiträge an den freiwilligen Behindertenfond der VN entrichten?
6.1 Wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Beitrag
leisten, der die VN in die Lage versetzt, den Überwachungsmechanismus
in Gang zu halten?
6.2 Wird die neue Bundesregierung - im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin
- regelmäßig auch Beiträge an den Sonderfonds des
Sonderberichterstatters für die Überwachung der Standard Rules
überweisen?
6.3 Ist die Bundesregierung bereit, noch in diesem Jahr zur
Gewährleistung der Arbeit des Sonderberichterstatters einen Beitrag zu
leisten?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Bonn, den 30. Oktober 1989
Dr. Ilja Seifert
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

04.11.1998 nnnn

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