BT-Drucksache 14/1947

Zu dem GE der Abgeordneten Manfred Grund, Dr. Michael Luther,Hartmut Büttner (Schönebeck) weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/DSU Drs. 14/1009 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (VertrZuwÄndG)

Vom 2. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1947
14. Wahlperiode

02. 11. 99

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Manfred Grund, Dr. Michael Luther,
Hartmut Büttner (Schönebeck), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU
– Drucksache 14/1009 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (VertrZuwÄndG)

A. Problem
Nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz wird Vertriebenen, die
nach dem Verlassen des Vertreibungsgebiets ihren ständigen Wohn-
sitz in der ehemaligen DDR genommen und keine Hilfen nach Maß-
gabe der Kriegsfolgengesetze erhalten haben, in Anerkennung ihres
Vertreibungsschicksals eine einmalige Zuwendung in Höhe von
4 000 DM gewährt. Voraussetzung ist nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes,
dass die Vertriebenen ihren ständigen Wohnsitz im Beitrittsgebiet
vor dem 3. Oktober 1990 genommen und ihn dort bis zu diesem
Zeitpunkt ohne Unterbrechung innegehabt haben.
Bei der Durchführung des Gesetzes insbesondere im Hinblick auf die
Anspruchsvoraussetzung des ununterbrochenen Wohnsitzes im Bei-
trittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 ist es häufig zu Entscheidungen
gekommen, die von den Betroffenen als unzumutbare, ihr Vertrei-
bungsschicksal verkennende Härte empfunden wurden.

B. Lösung
Mit dem Gesetzentwurf soll auf das Erfordernis des ununterbroche-
nen Aufenthaltes im Beitrittsgebiet verzichtet und die bisherige
Antragsfrist 30. September 1995 bis zum 31. Dezember 1999 ver-
längert werden. Durch Einrichtung eines Härtefonds im Rahmen
einer bestehenden Stiftung soll Betroffenen, die auch noch nach die-
ser Novellierung von der einmaligen Zuwendung ausgeschlossen
bleiben und bei denen eine außergewöhnliche Härte vorliegt, die
Möglichkeit des Erhalts einer Leistung ohne Rechtsanspruch einge-
räumt werden. Außerdem soll gesetzlich klargestellt werden, dass

Drucksache 14/1947 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

die Gewährung und Annahme der einmaligen Zuwendung keinen
Verzicht der Vertriebenen auf die Geltendmachung von Ansprüchen
auf Rückgabe des von ihnen zurückgelassenen Vermögens bedeuten.
Ablehnung im Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PDS
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/1947

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1009 abzulehnen.

Berlin, den 7. Oktober 1999

Der Innenausschuss
Dr. Willfried Penner Gisela Schröter Hartmut Koschyk Marieluise Beck (Bremen)
Vorsitzender Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Ulla Jelpke
Berichterstatter Berichterstatterin

Drucksache 14/1947 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gisela Schröter , Hartmut Koschyk,
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und Ulla Jelpke

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1009 wurde in der
49. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. Juni 1999
dem Innenausschuss federführend sowie dem Finanzaus-
schuss und dem Ausschuss für Angelegenheiten der neuen
Länder zur Mitberatung überwiesen; darüber hinaus wur-
de der Gesetzentwurf dem Haushaltsausschuss zur Bera-
tung gemäss § 96 der Geschäftsordnung überwiesen.
1. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Ok-

tober 1999 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Ablehnung des
Gesetzentwurfs empfohlen.

2. Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen
Länder hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 1999 mit

den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Stim-
me des Vertreters der Fraktion der PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU in Abwesenheit
der Fraktion der F.D.P. empfohlen, den Gesetzentwurf
abzulehnen.

3. Der Haushaltsausschuss wird seinen Bericht gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung gegenüber dem Plenum
des Deutschen Bundestages gesondert abgeben.

4. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
Sitzung am 6. Oktober 1999 abschließend beraten und
ihn mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P. ohne Aussprache abge-
lehnt.

Berlin, den 7. Oktober 1999

Gisela Schröter Hartmut Koschyk Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Ulla Jelpke
Berichterstatter Berichterstatterin

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