BT-Drucksache 14/1733

Erstellung medizinischer und psychologischer Gutachten über Erwerbslose durch die Bundesanstalt für Arbeit

Vom 1. Oktober 1999


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

1733

14. Wahlperiode

01. 10. 99

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Eva-Maria Bulling-Schröter, Dr. Ruth Fuchs,
Dr. Heidi Knake-Werner, Heidemarie Lüth, Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi und die
Fraktion der PDS

Erstellung medizinischer und psychologischer Gutachten über Erwerbslose
durch die Bundesanstalt für Arbeit

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 6. November 1991 wurde
vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages der V erdacht geäußert,
dass die Arbeitsämter den medizinischen und psychologischen Dienst der Bun-
desanstalt für Arbeit dazu missbrauchen, schwer vermittelbare Arbeitslose auch
mit eindeutigen Fehlgutachten für krank zu erklären und sie aus der Arbeitsför-
derung zu nehmen.

Über solche Fehlleistungen der Bundesanstalt für Arbeit wurde auch in der
Aprilnummer der Monatszeitung für Arbeitslose „Quer“ berichtet. Dabei wurde
u. a. ein Fall benannt, in dem ein Arbeitsloser durch ein ärztliches Fehlgutach-
ten für psychisch krank erklärt wurde. Dieser Fall war auch beim Petitionsaus-
schuss anhängig (Petition 4-13-16-812-031412).

In der Arbeitslosenzeitung „Quer“ wurde auf weitere Fälle verwiesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele medizinische und psychologische Gutachten über Erwerbslose
wurden von der Bundesanstalt für Arbeit seit 1991 erstellt (bitte nach Er -
stellungsjahren, Arbeitsamtsbezirken und Geschlecht auf isten)?

2. Wie viele Ärzte sind mit der Erstellung solcher Gutachten betraut? W ie
viele von ihnen sind hauptamtlich bei der Bundesanstalt für Arbeit be-
schäftigt?

3. Wie viele der Gutachter erstellen Gutachten auf Honorarbasis? W elcher
Zeitrahmen wird bei einem Honorarvertrag für die Erstellung eines Gut-
achtens von Seiten der Bundesanstalt für Arbeit zugrunde gelegt?

4. Benötigen die Gutachter eine Facharztqualif kation?
Wenn ja, welche?

5. In wie vielen Fällen wurden von der Bundesanstalt für Arbeit Fehlgutach-
ten über Erwerbslose erstellt? In welchen Arbeitsamtsbezirken (bitte ge-
trennt nach psychologischen und medizinischen Gutachten ausweisen)?
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6. In wie vielen Fällen wurden seit 1991 Erwerbslose nach der Erstellung me-
dizinischer oder psychologischer Gutachten aus den Leistungen der Ar -
beitsförderung ausgegliedert?

7. In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Fehlgutachten (bitte ge-
trennt nach psychologischen und medizinischen Gutachten ausweisen)?

8. Sind Fälle bekannt, in denen Erwerbslose, die aufgrund eines solchen Gut-
achtens aus den Leistungen der Arbeitsförderung ausgegliedert wurden, so-
wohl eine vorzeitige V errentung als auch eine Rehabilitationsmaßnahme
verweigert wurde?
Wenn ja, in wie vielen Fällen (Bitte getrennt nach psychologischen und
medizinischen Gutachten ausweisen)?

9. Wurden von Fehlgutachten betroffene Erwerbslose entschädigt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen und in welcher Form?

10. Sind Fälle bekannt, in denen Erwerbslose bei einem vom Arbeitamt ange-
setzten Termin begutachtet wurden, ohne davon vorher in Kenntnis gesetzt
worden zu sein bzw. ohne ihr Einverständnis zu geben?
Wenn ja, in wie vielen Fällen (Bitte getrennt nach psychologischen und
medizinischen Gutachten ausweisen)?

11. Sieht die Bundesanstalt für Arbeit in ihren dienstlichen Richtlinien die Er -
stellung von medizinischen oder psychologischen Gutachten nach Akten-
lage vor?
Wenn ja, welche V orgaben werden für Gutachten nach Aktenlage ge-
macht?

12. Sind Fälle bekannt, in denen durch Fehlgutachten und daraus resultieren-
den personenbezogenen Falschdaten durch die Bundesanstalt für Arbeit an
andere Leistungsträger (z. B. LVA, BfA) oder kommunale bzw . regionale
Behörden übermittelt wurden?
Wenn ja, wie viele und in welchen Arbeitsamtsbezirken?

13. Sind Fälle bekannt, in denen Falschdaten dieser Art als reale Sozialdaten in
Entscheidungen über Leistungen für Angehörige der Betrof fenen einge-
setzt wurden?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?

14. Hat die Bundesanstalt für Arbeit Schritte eingeleitet, um die Erstellung von
medizinischen und psychologischen Gutachten auszuschließen?
Wenn ja, welche?
Welche Schritte plant die Bundesregierung um dies in der Zukunft auszu-
schließen?

Berlin, den 1. Oktober 1999

Dr. Klaus Grehn
Eva-Maria Bulling-Schröter
Dr. Ruth Fuchs
Dr. Heidi Knake-Werner
Heidemarie Lüth
Dr. Ilja Seifert
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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