BT-Drucksache 14/1704

Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch Entwicklungszusammenarbeit

Vom 29. September 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1704
14. Wahlperiode 29. 09. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Gerhard Schüßler, Ulrich Irmer,
Dr. Helmut Haussmann, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke,
Hans-Michael Goldmann, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb,
Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper und der Fraktion der F.D.P.

Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland
durch Entwicklungszusammenarbeit

Eine vor kurzem der Öffentlichkeit vorgestellte Studie des Münchner Instituts
für Wirtschaftsforschung (Ifo), die von der früheren Bundesregierung in Auf-
trag gegeben worden war, kommt zu dem Ergebnis, dass Entwicklungs-
zusammenarbeit nicht nur positive Auswirkungen auf Partnerländer, sondern in
besonderem Maße auch auf den Wirtschaftsstandort Deutschland hat. Der
Studie zufolge sind im Untersuchungszeitraum zwischen 1976 und 1995 durch
bilaterale Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland ca. 240 000 Arbeits-
plätze gesichert worden. Durch das entwicklungspolitische Engagement wur-
den neue Investitionsfelder für deutsche Unternehmen geschaffen und dadurch
auch neue Exportchancen eröffnet. In Entwicklungsländern, die sich marktwirt-
schaftlich orientieren und dem internationalen Wettbewerb zuwenden, kommt
der Entwicklungszusammenarbeit eine nachweisbare „Marktöffnungsfunktion“
zu. Deutsche Produkte, die bei Entwicklungsprojekten zum Einsatz kommen
und durch ihre Qualität überzeugen, bewirken Folgeaufträge. Nach der vom
Ifo-Institut durchgeführten Simulationsrechnung ist der kumulierte Folgeertrag
für die deutsche Volkswirtschaft mit 2,97 DM pro eingesetzter DM knapp das
Dreifache der Entwicklungshilfeausgaben. Damit setzt Entwicklungshilfe – so
eine der Schlussfolgerungen der Studie – erheblich höhere volkswirtschaftliche
Impulse frei als eine Absenkung von Steuern.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus den
Ergebnissen der Ifo-Studie für die zukünftige Gestaltung der deutschen Ent-
wicklungspolitik zu ziehen?

2. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um si-
cherzustellen, dass sich der Anteil der Rückflüsse aus der bilateralen Finan-
ziellen Zusammenarbeit weiter erhöht?

3. Ist die Äußerung der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung anlässlich der Vorstellung der Studie vom 23. April 1999,
die gewonnenen Erkenntnisse seien „gerade in Zeiten knapper öffentlicher

Drucksache 14/1704 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Haushalte willkommene Argumentationshilfen“, so zu verstehen, dass der
hohe volkswirtschaftliche und beschäftigungspolitische Nutzen der Ent-
wicklungshilfe zu einer weiteren Erhöhung des BMZ-Etats führen müsse?

4. Wie erklärt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass im Etatansatz
des Einzelplans 23 für das Jahr 2000 weitere drastische Kürzungen vorge-
nommen werden?

5. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die aus der Studie ge-
wonnenen Erkenntnisse auch im Bereich der multilateralen Entwicklungs-
hilfe umzusetzen?

6. Kann die Bundesregierung die Angaben des Berichtes der Europäischen
Kommission an den Rat über die Ergebnisse der aus dem Europäischen Ent-
wicklungsfonds finanzierten Ausschreibungen und Aufträge vom 18. Au-
gust 1998 bestätigen, wonach bei einem deutschen Beitrag zum Europäi-
schen Entwicklungsfonds in Höhe von ca. 27 % lediglich ca. 7 % der
Aufträge an deutsche Firmen flossen, französische, italienische und britische
Unternehmen hingegen einen Anteil von jeweils 21 %, 15 % und 9 % er-
reichten?

7. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um in der
zukünftigen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der Europäischen
Union sicherzustellen, dass ein den deutschen Beiträgen entsprechender
Rückfluss von Aufträgen an deutsche Unternehmen erfolgt?

Berlin, den 29. September 1999

Joachim Günther (Plauen)
Gerhard Schüßler
Ulrich Irmer
Dr. Helmut Haussmann
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Birgit Homburger
Dr. Heinrich L. Kolb
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.