BT-Drucksache 14/168

zu dem GE - Drs. 14/70 (BReg) - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. September 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über den Sitz der Europäischen Zentralbank

Vom 9. Dezember 1998


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/168 vom 09.12.1998

Beschlußempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf 14/70 zu dem
Abkommen vom 18. September 1998 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über den
Sitz der Europäischen Zentralbank =

09.12.1998 - 168

14/168

Beschlußempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Drucksache 14/70 -
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. September 1998
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Europäischen Zentralbank über den Sitz der Europäischen Zentralbank

A. Problem
Das Abkommen definiert den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit der
Europäischen Zentralbank (EZB) an ihrem Sitz in Frankfurt. Es enthält
insbesondere Konkretisierungen des auf die EZB anzuwendenden Protokolls
über Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften.
Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die völkerrechtliche
Inkraftsetzung des oben genannten Abkommens geschaffen werden.
B. Lösung
Zustimmung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Einstimmigkeit im Ausschuß
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine

Beschlußempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen:
Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 14/70 wird
zugestimmt.
Bonn, den 9. Dezember 1998
Der Auswärtige Ausschuß
Hans-Ulrich Klose
Vorsitzender und Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Hans-Ulrich Klose

I.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 11. Sitzung am 3. Dezember 1998
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/70 in 1. Beratung an den
Auswärtigen Ausschuß zur Federführung sowie an den Rechtsausschuß, den
Finanzausschuß und den Ausschuß für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.
II.
Der Rechtsausschuß empfahl in seiner Sitzung am
9. Dezember 1998, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Der Beschluß wurde bei
Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der F.D.P.
sowie der Fraktion der PDS gefaßt.
In seiner 8. Sitzung am 8. Dezember 1998 beschloß der mitberatende
Finanzausschuß die einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs.
Ebenfalls am 9. Dezember 1998 beriet der Ausschuß für die
Angelegenheiten der Europäischen Union den Gesetzentwurf der
Bundesregierung auf Drucksache 14/70 in seiner 4. Sitzung und empfahl
die einstimmige Annahme bei Abwesenheit der Fraktion der F.D.P.
III.
Der federführende Auswärtige Ausschuß hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 14/70 am 9. Dezember 1998 nach Vorlage aller mitberatenden
Voten beraten und empfohlen, ihm zuzustimmen. Dieser Beschluß wurde
einstimmig gefaßt.

Bonn, den 9. Dezember 1998
Hans-Ulrich Klose
Berichterstatter


09.12.1998 nnnn

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