BT-Drucksache 14/1622

Zukunft des juristischen Vorbereitungsdienstes - Rechtsreferendare als Angestellte des öffentlichen Dienstes

Vom 16. September 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1622
14. Wahlperiode 16. 09. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainer Funke, Jörg van Essen, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
Dr. Werner Hoyer, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Dr. Karlheinz Guttmacher,
Klaus Haupt, Walter Hirche, Ulrich Irmer, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Max Stadler und der Fraktion der F.D.P.

Zukunft des juristischen Vorbereitungsdienstes –
Rechtsreferendare als Angestellte des öffentlichen Dienstes

Mit der Änderung des § 14 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) hat der Bun-
desgesetzgeber die Möglichkeit für die Länder geschaffen, den juristischen
Vorbereitungsdienst als zivilrechtliches Angestellten- oder als öffentlich-
rechtliches Ausbildungsverhältnis außerhalb des Beamtenstatus auszugestalten.
Von der Öffnungsklausel hat das Land Baden-Württemberg mit Wirkung vom
1. Oktober 1998 Gebrauch gemacht. Damit wurden erste Schritte unternom-
men, um eine Reform der juristischen Ausbildung voranzutreiben.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

I. Rechtsnatur Rechtsreferendariat

1. Welche Bundesländer neben Baden-Württemberg haben von der Öffnungs-
klausel des § 14 BRRG Gebrauch gemacht?

2. Welche Bundesländer werden in Kürze von der Öffnungsklausel Gebrauch
machen?

3. Welche Bundesländer haben das Rechtsreferendariat als zivilrechtliches An-
gestelltenverhältnis ausgestaltet?

4. Welche Bundesländer haben das Rechtsreferendariat als öffentlich-rechtli-
ches Ausbildungsverhältnis ausgestaltet?

5. Welche Bundesländer halten an der Aufnahme der Rechtsreferendare in ein
Beamtenverhältnis auf Widerruf fest?

6. Mit welchen Wartezeiten haben Referendare in den einzelnen Bundeslän-
dern zu rechnen, wenn sie in den juristischen Vorbereitungsdienst aufge-
nommen werden wollen?

7. Gibt es einen Zusammenhang zwischen Wartezeit und Rechtsnatur des
Rechtsreferendariates?

Drucksache 14/1622 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch die Beseitigung des
Beamtenverhältnisses im juristischen Vorbereitungsdienst die Referendar-
ausbildung optimiert und flexibler, insbesondere praxisnäher gestaltet wor-
den ist?

9. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung der juristische Vorbereitungs-
dienst praxisnäher ausgestaltet werden?

10. Hält die Bundesregierung eine Korrektur des Gerichtsverfassungsgesetzes
für geboten, um klarzustellen, dass auch ein nichtbeamteter Rechtsreferen-
dar die Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft vor den Amtsgerich-
ten oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben darf?

II. Vergütung

11. Wie hoch ist in den einzelnen Bundesländern die Vergütung für die Rechts-
referendare?

12. Wie hoch ist die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in denjenigen
Bundesländern, in denen von der Öffnungsklausel des § 14 BRRG Ge-
brauch gemacht worden ist?

13. Sind die Unterhaltsbeihilfen in den einzelnen Bundesländern nach Lebens-
oder Dienstaltersstufen dynamisiert?

14. Sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Unterhaltsbeihilfen zur
Sicherung des Lebensunterhaltes ausreichend?

15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung nichtbeamtete Rechtsreferendare
gezwungen, sich über Nebentätigkeiten ein Einkommen zur Sicherung
ihres Lebensunterhaltes zu schaffen?

III. Sozialversicherung

16. Werden Rechtsreferendare, welche nicht in ein Beamtenverhältnis auf Wi-
derruf ernannt werden, sozialversicherungspflichtig?

17. Wenn ja, ist es in den entsprechenden Länderhaushalten tatsächlich zu Ein-
sparungen gekommen eingedenk der zu leistenden Arbeitgeberanteile?

18. Sieht es die Bundesregierung als Nachteil an, wenn beamtete Rechtsrefe-
rendare im Anschluss an die Ausbildung kein Arbeitslosengeld, sondern
lediglich Arbeitslosenhilfe beziehen können?

19. Inwieweit sind Rechtsreferendare von den Veränderungen, welche die
Bundesregierung im Bereich der Sozialversicherung plant, betroffen?

Berlin, den 16. September 1999

Rainer Funke Jürgen Koppelin
Jörg van Essen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dirk Niebel
Dr. Werner Hoyer Günther Friedrich Nolting
Rainer Brüderle Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Ernst Burgbacher Detlef Parr
Dr. Karlheinz Guttmacher Cornelia Pieper
Klaus Haupt Dr. Max Stadler
Walter Hirche Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Ulrich Irmer

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