BT-Drucksache 14/1407

Finanzierung von Rüstungsprojekten

Vom 12. Juli 1999


Deutscher Bundestag
14. Wahlperiode

Drucksache 14/1407
12. 07. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Jörg van Essen, Dirk Niebel, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der F.D.P.

Ausgabenreduzierung im Einzelplan 14 — Finanzierung von Rüstungsprojekten

In der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 heißt es im Kapitel
„Bundeswehr“:

„Vor Abschluß der Arbeit der Wehrstrukturkommission werden unbe-
schadet des allgemeinen Haushaltsvorbehalts keine Sach- und Haushalts-
entscheidungen getroffen, die die zu untersuchenden Bereiche wesentlich
verändern oder neue Fakten schaffen.“

Nach dem Ansatz der mittelfristigen Finanzplanung der alten Bundesre-
gierung sollte der Verteidigungshaushalt 1999 rd. 47,6 Mrd. DM umfassen
und bis zum Jahr 2002 auf 49,4 Mrd. DM steigen. Gemessen am Gesamt-
haushalt des Bundes wären damit konstant 10,2% für die Finanzierung der
Bundeswehr ausgegeben worden.

Anfang Januar 1999 schloß der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf
Scharping, Kürzungen des Verteidigungsetats kategorisch aus. Er verwies
dabei in mehreren Interviews auf die ihm diesbezüglich gegebenen Zusa-
gen des Bundesministers der Finanzen, Oskar Lafontaine, und von Bun-
deskanzler Gerhard Schröder. Auf die Frage, ob er mit dem Haushalt
1999 zufrieden sei, antwortete er am 20. Januar 1999:

„Der Etat ist außerordentlich eng, man kann keine Mark mehr rausquet-
schen.“

Drei Monate später wurde der Einzelplan 14 durch lineare Haushaltskür-
zungen sowie höhere Personalkosten um rd. 600 Mio. DM auf unter
47 Mrd. DM reduziert.

Die Haushaltsaufstellung 2000 (Bundeshaushalt 2000 und Finanzplan des
Bundes 1999 bis 2003) des neuen Bundesministers der Finanzen, Hans
Eichel, vom 22. Juni 1999 schreibt für die kommenden vier Jahre erneute
Kürzungen des Verteidigungshaushalts fest, und zwar von 3,5 bis 5,8 Mrd.
DM oder 7,2 bis 11,7 %. Dadurch verringern sich die Verteidigungshaus-
haltsausgaben bis 2003 auf 45,3 Mrd. DM oder 8,6 % des Bundeshaushalts.

Laut dem Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, werden
diese Kürzungen keinen Einfluß auf die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr
sowie auf die Arbeit der Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zu-
kunft der Bundeswehr“ haben. Am 4. Juli 1999 bekräftigte er in der ZDF-

Sendung „Berlin – direkt“, daß aus dem Einzelplan 14 bestimmte interna-
tionale Vorhaben, Rüstungsprojekte, nicht finanziert werden könnten.
Hierüber gebe es Einvernehmen in der Regierung.

Demgegenüber soll der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, eine
Finanzierung von Rüstungsprojekten aus dem Gesamthaushalt, also
außerhalb des Einzelplans 14, ablehnen. Auf Anfrage des ZDF soll er dar-
über hinaus erklärt haben, daß eine Vereinbarung des Kabinetts, wie von
Bundesminister Rudolf Scharping erklärt, nicht existiere. Diese Auffas-
sung wurde vom SPD-Obmann imHaushaltsausschuß des Deutschen Bun-
destages, Volker Kröning, ausdrücklich bestätigt.

Da der Bundesminister der Verteidigung offenbar von nicht mehr zutref-
fenden Annahmen und Zusagen seitens des Bundeskanzlers und des Bun-
desministers der Finanzen auszugehen scheint, fragen wir die Bundesregie-
rung:

1. Besteht Einvernehmen in der Bundesregierung darüber, daß internatio-
nale Rüstungsprojekte, wie zum Beispiel das neue Transportflugzeug
oder die geplante Satellitenaufklärung, nicht aus dem Einzelplan 14
finanziert werden müssen?

2. Teilt die Bundesregierung die öffentlich geäußerte Auffassung von
Bundesminister Rudolf Scharping, daß die Kosten der Flugbereitschaft
des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zukünftig nicht
mehr ausschließlich aus dem Einzelplan 14 zu tragen sind?

3. Stützt die Bundesregierung die Absicht des Bundesministers der Ver-
teidigung, die Förderung des Spitzen- und Breitensports, das Engage-
ment des BMVg im Umweltschutz und im Gesundheitsbereich sowie
in der zivilberuflichen Ausbildung nicht mehr kostenfrei, also vom Ein-
zelplan 14 finanziert, durchführen zu wollen?

4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die in der Haushaltsauf-
stellung 2000 vorgenommenen Kürzungen des Einzelplans 14 im Ein-
klang stehen mit der Formulierung der Koalitionsvereinbarung vom
20. Oktober 1998, nach der vor Abschluß der Arbeit der Wehrstruktur-
kommission unbeschadet des allgemeinen Haushaltsvorbehaltes keine
Sach- und Haushaltsentscheidungen getroffen werden sollten, die die
zu untersuchenden Bereiche wesentlich verändern oder neue Fakten
schaffen würden?

5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Kommission „Ge-
meinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“ trotz der mehr als
10 %igen Kürzung des Verteidigungshaushaltes „ergebnisoffen“ arbei-
ten kann, oder steht nicht schon jetzt die deutliche Reduzierung des
Personalumfangs der Bundeswehr und die Absenkung der Wehrpflicht-
dauer bzw. Abschaffung der Allgemeinen Wehrpflicht fest?

6. Wie gedenkt die Bundesregierung ihre Absicht zu realisieren, die inve-
stiven Ausgaben des Verteidigungshaushalts trotz seines geringeren
Gesamtumfangs und der höheren Personalkosten bis 2002 schrittweise
auf 30 % anzuheben?

Drucksache 14/1407 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode– 2 –

7. Wieviel Prozent des Verteidigungshaushaltes sollen – ausgehend von
der Annahme, daß die Bundesregierung den investiven Anteil des Ein-
zelplans 14 bis 2002 nicht auf 30 % anheben kann – in den kommenden
vier Jahren als investive Kosten gebunden werden?

Bonn, den 6. Juli 1999

Jürgen Koppelin
Günther Friedrich Nolting
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Jörg van Essen
Dirk Niebel
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Drucksache 14/1407Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

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