BT-Drucksache 14/1353

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung

Vom 30. Juni 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1353
14. Wahlperiode
30. 06. 99
Antrag
derAbgeordneten Ursula Burchardt, Ulrike Mehl, Adelheid Tröscher, Brigitte Adler, Klaus Barthel (Starnberg), Ingrid Becker-Inglau, Dr. Axel Berg, Rudolf Bindig, Friedhelm Julius Beucher, Petra Bierwirth, Rainer Brinkmann (Detmold), Hans-Werner Berti, Willi Brase, Marion Caspers-Merk, Christel Deichmann, Detlef Dzembritzki, Dr. Peter Eckardt, Marga Elser, Peter Enders, Lothar Fischer (Homburg), Gabriele Fograscher, Monika Ganseforth, Anke Hartnagel, Reinhold Hemker, Frank Hempel, Stephan Husberg, Walter Hoffmann (Darmstadt), Ulrich Kasparick, Karin Kortmann, Horst Kubatschka, Ernst Küchler, Tobias Marhold, Christoph Matschie, Jutta Müller (Völklingen), Günter Oesinghaus, Holger Ortel, Dr. Edelbert Richter, René Röspel, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dagmar Schmidt (Meschede), Heinz Schmitt (Berg), Dr. R. Werner Schuster, Bodo Seidenthal, Jörg Tauss, Jürgen Wieczorek (Böhlen), Brigitte Wimmer (Karlsruhe), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Matthias Berninger, Dr. Uschi Eid, Hans-Josef Fell, Rita Grießhaber, Winfried Hermann, Antje Hermenau, Michaele Hustedt, Dr. Angelika Köster-Loßack, Dr. Reinhard Loske, Klaus Wolfgang Müller (Kiel), Christa Nickels, Simone Probst, Claudia Roth (Augsburg), Christian Simmert, Kerstin Müller(Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bildung für eine nachhaltige Entwicklung
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro hat mit der Agenda 21 ein Schlußdokument vorgelegt, mit dem sich rd. 180 Staaten - darunter alle Mitgliedstaaten der EU - auf das Leitbild einer „nachhaltigen Entwicklung" für die Gestaltung der Gesamtpolitik festgelegt haben. Die Agenda 21 fordert, weltweit, national, regional und lokal Prozesse einzuleiten, die die drei Ziele „ökonomische Entwicklung", „soziale Gerechtigkeit" und „ökologische Tragfähigkeit" fördern und gleichberechtigt miteinander verbinden. Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung zielt darauf ab, global, regional und lokal grundlegenden Werten sowie ökologischen und sozialen Leitideen ein höheres Maß an Anerkennung zu verschaffen: dem Recht aller Menschen auf ein Leben in Würde, der Idee der globalen und intergenerationellen Gerechtigkeit, der Respektierung der Grenzen ökologischer Belastbarkeit, der Achtung kulturell unterschiedlicher Entwicklungswege. Sowohl Deutscher Bundestag und Bundesregierung als auch die Länder haben sich seit 1994 in diversen Beschlüssen verpflichtet, die Agenda 21 zur Leitlinie ihrer Po-
litik zu machen. Vergleichbare Beschlüsse und Empfehlungen gibt es auf der Ebene der Kommunen und von Nichtregierungsorganisationen.
In Kapitel 36 der Agenda 21 ist niedergelegt, daß Erziehung, Bewußtseinsbildung und Ausbildung als Querschnittsthemen maßgeblich die Umsetzung aller anderen Kapitel der Agenda 21 beeinflussen. Damit wird die Umsetzung der Agenda 21 zum Gegenstand von Bildungspolitik, Bildungsplanung und jedweder Bildungspraxis innerhalb und außerhalb der Bildungsinstitutionen. Mit ihrer Unterschrift unter die Agenda 21 haben sich die Unterzeichnerstaaten auch dazu bekannt, Bildung und Forschung am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung auszurichten sowie die Kapazitäten und Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die dafür erforderlich sind. Die VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) hat 1996 und 1998 weitreichende Beschlüsse zur Umsetzung insbesondere zu Kapitel 36 („Education, Public awareness, Training") gefaßt. In ihrem Beschluß von 1998 ist ein ausführliches Arbeitsprogramm enthalten, in dem die Regierungen aufgefordert und bestärkt werden, Ziele einer nachhaltigen Entwicklung in Lehr- und Lernprogramme auf allen Ebenen des Bildungssystems aufzunehmen sowie Bildung und Erziehung zu wesentlichen Elementen nationaler, regionaler und lokaler Strategien der nachhaltigen Entwicklung zu machen.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Beschlüsse der VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung von 1996 und 1998 und betont, seine Übereinstimmung mit der Absicht, Zielvorstellungen und Handeln der Akteurinnen und Akteure im Bildungswesen unter dem Vorzeichen „nachhaltige Entwicklung" zu überprüfen, neu zu formulieren, aufeinander abzustimmen und in angemessene pädagogische Konzepte zu übersetzen. Diese Anforderung wird in der Bundesrepublik Deutschland aktuell insbesondere an die Umweltbildung und die entwicklungspolitische Bildung herangetragen, aber auch an Gesundheitserziehung und gesundheitliche Aufklärung, Friedenserziehung, die Verkehrserziehung, Verbraucherbildung, die politische Bildung.
Der Deutsche Bundestag läßt sich bei seiner Absicht, den bildungspolitischen Verpflichtungen aus der Unterzeichnung der Agenda 21 nachzukommen, von dem von der VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung formulierten Verständnis leiten: Bildung beeinflußt die Entwicklung nachhaltiger Lebensstile, Produktions- und Konsumweisen, sie umfaßt alle Strukturen formeller und nichtformeller Bildung sowie Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen, und sie muß vor Ort ansetzen, also auf der Ebene und in den Zusammenhängen, in denen Menschen leben.
Der Deutsche Bundestag teilt deshalb Analyse und Vorschläge des von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) 1998 erarbeiteten Orientierungsrahmens „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung", der Intentionen der Agenda 21 und der VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung für die Bundesrepublik Deutschland umsetzt. Die Bund-Länder-Kommission hat eine Reihe von didaktischen Prinzipien einer Bildung für nachhaltige Entwicklung formuliert: System-und Problemorientierung, Verständigungs- und Wertorientierung, Kooperationsorientierung, Situations-, Handlungs- und Partizipationsorientierung, Selbstorganisation, Ganzheitlichkeit. Diese Prinzipien liefern ein geeignetes Leitbild für die Praxis der Bildungsinstitutionen. Der Deutsche Bundestag macht sich darüber hinaus die in dem Kapitel VII des Orientierungsrahmens formulierten Empfehlungen zur Umsetzung zu eigen. Diese Empfehlungen sollten von Bund und Ländern zügig im Rahmen der genannten Fristen bis 2003 umgesetzt werden. Der Deutsche Bundestag unterstützt ebenfalls die in den Kapiteln zu Kindertagesstätten, Schule, Berufliche Bildung, Hochschule und Allgemeine Weiterbildung enthaltenen
Empfehlungen. Der Deutsche Bundestag begrüßt außerdem den Ministerpräsidentenbeschluß zur „Koordination und Kooperation in der Entwicklungszusammenarbeit der Länder der Bundesrepublik Deutschland" aus dem Jahr 1998, der die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit betont, sowie die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz „Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule" (1996) und „Eine Welt/Dritte Welt in Unterricht und Schule" (1997). Insbesondere die beiden Empfehlungen formulieren Themenkreise und didaktische Grundsätze, die zur Konkretisierung des Konzeptes einer Bildung für nachhaltige Entwicklung beitragen und Anstöße für von Bundesseite zu fördernde Aktivitäten liefern.
Weitere Orientierungspunkte für die Konzipierung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung liefert der vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie veröffentlichte Endbericht zur Delphi-Befragung „Potentiale und Dimensionen der Wissensgesellschaft". Der Bericht zeigt, daß das Wissen über ökologische Zusammenhänge und nachhaltige Produktionsweisen ein dynamisches Wachstum erleben wird. Diesem Wissen kommt in Zukunft erhebliche Bedeutung für die soziale, kulturelle und ethische Orientierung und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft zu. Dabei ist der Bedarf an interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Technik, Natur- und Sozialwissenschaften besonders hoch zu veranschlagen. Der Deutsche Bundestag betrachtet darüber hinaus als wichtige Aufgabe einer Bildung für nachhaltige Entwicklung nicht nur die Vermittlung von Faktenwissen, sondern vor allem auch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen. Insbesondere die Fähigkeit zu vernetztem Denken, kommunikative Kompetenz und die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen werden in Zukunft für die individuelle Orientierung ebenso wie für gesellschaftliche Innovationsfähigkeit entscheidend sein.
Vordringlich sind Maßnahmen der Bundesregierung, um die von ihr selbst und von nachgeordneten Bundesbehörden geförderten und durchgeführten Bildungsaktivitäten - insbesondere Umweltbildung, entwicklungspolitische Bildung, gesundheitliche Aufklärung und Gesundheitsbildung, Verkehrserziehung sowie politische Bildung, Jugend- und Erwachsenenbildung - vorbildlich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung zu orientieren. Dem Deutschen Bundestag lagen bereits in der 13. Legislaturperiode Anträge vor (Drucksachen 13/10225 und 13/10471), die - wie schon zuvor der Erste Bericht zur Umweltbildung (Drucksache 13/8878) sowie der Sachverständigenrat für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen in mehreren Gutachten - auf erhebliche Schwächen, Versäumnisse und Fehlentwicklungen in der staatlichen Förderung, Koordinierung und Weiterentwicklung insbesondere der Umweltbildung als der ersten Säule einer Bildung für nachhaltige Entwicklung hinwiesen. In diesen Dokumenten wurden bereits auch zahlreiche konkrete Vorschläge unterbreitet, wie diese Defizite zu beheben sind. Weitere Arbeitsgrundlagen für die Dissemination und Implementation einer Bildung für nachhaltige Entwicklung sind das Gutachten „Umweltbildung als Innovation", in dem die Ergebnisse zahlreicher Modellversuche und Forschungsvorhaben systematisch und detailliert ausgewertet werden, und die Expertise „Förderprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung", das ausgehend von drei Leitlinien - interdisziplinäres Wissen, partizipatives Lernen, innovative Strukturen - Vorschläge zu Gestaltung und Durchführung eines Förderprogramms der BLK entwickelt. Beide Gutachten wurden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie in Auftrag gegeben.
Im übrigen hält es der Deutsche Bundestag für erforderlich, die entwicklungspolitische Bildung einschließlich aller Kultur-, Aus- und Fortbil-
dungsprogramme zur zweiten Säule einer Bildung für nachhaltige Entwicklung auszubauen. Sie ist durch Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben in ähnlichem Umfang wie die Umweltbildung zu fördern. Damit sollen die Kenntnisse über die sozialen, politischen, ökonomischen, ökologischen und kulturellen Lebensumstände der Menschen in den Ländern des Südens verbessert, das Verständnis für globale Zusammenhänge vertieft sowie zum Einsatz für die Menschenrechte und für nachhaltige Entwicklung in der „Einen" Welt motiviert werden. Ein Beitrag hierzu ist auch, daß die Bundesregierung die zweite Nord-Süd-Kampagne des Europarates „Global Interdependence and Solidarity: Europe against Poverty and Social Exclusion" aktiv unterstützt.
Entwicklung und praktische Umsetzung des Konzeptes einer Bildung für nachhaltige Entwicklung erfordern ein abgestimmtes Vorgehen innerhalb der Bundesregierung und ein hohes Maß an sensibler Kooperation zwischen Bund, Ländern, Kommunen und engagierten gesellschaftlichen Gruppen. Insbesondere die Akteurinnen und Akteure im Bildungssystem sind in ihren jeweiligen Handlungsmöglichkeiten einzubeziehen. Viele engagierte Personen in allen Sektoren des Bildungswesens, in Nichtregierungsorganisationen, Schulnetzen, Agendaschulen, Clearingstellen haben - teilweise gegen Widerstände - bereits wichtige Vorarbeiten und Beiträge für die Erarbeitung von Konzepten einer Bildung für nachhaltige Entwicklung geleistet. Die Praxis der Umweltbildung, der entwicklungspolitischen Bildung, der Gesundheitserziehung, der Friedenserziehung und anderer lebt bislang noch zu sehr vom Engagement einzelner und zu wenig von systematischer staatlicher Anerkennung und Unterstützung. Viele Akteurinnen und Akteure sind in eigenen, zum großen Teil eigenfinanzierten Netzwerken organisiert und häufig weit über ihre dienstlichen Verpflichtungen hinaus aktiv. Ihnen ist für ihren Einsatz ausdrücklich zu danken.
Der Deutsche Bundestag hält es deshalb für ein zentrales Element aller Maßnahmen und Aktivitäten der Bundesregierung, auf diesem Engagement aufzubauen, es nachdrücklich zu ermutigen und zu fördern, zu diesem Zweck die Kommunikation zwischen den beteiligten Personen und Institutionen auszubauen und hierzu Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln. Der Deutsche Bundestag ist davon überzeugt, daß die Kommunikation in Schulen, betrieblichen Lernorten, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen über Nachhaltigkeit zum Impulsgeber für die Reflexion über die Zukunft der Gesellschaft werden und wichtige Reformanstöße liefern kann, um eine umweltgerechte und solidarische Entwicklung für nachfolgende Generationen einzuleiten. Dies fördert auch den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Konsens über den konkreten Gehalt des Leitbildes nachhaltige Entwicklung. Gleichzeitig entwickeln die Bildungseinrichtungen in diesem Kommunikationsprozeß ihre Fähigkeiten, selbst zu Orten nachhaltiger Entwicklung zu werden, lokale Agendaprozesse in ihrer Bildungsarbeit zu thematisieren und ihr eigenes Profil in lokale Agenden einzubringen.
Insgesamt und auf Dauer muß die Bildung für eine nachhaltige Entwicklung in eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit internationaler Perspektive eingebettet werden, die ökonomische, ökologische und soziale Ziele festlegt, deren Erreichen anhand festgelegter Umsetzungszeiträume überprüft werden kann. Die Ergebnisse der Bildungs-, Verhaltens- und Einstellungsforschung zeigen, daß soziales und umweltgerechtes Verhalten nur zu einem geringen Teil Ergebnis von Lernen und Wissen ist und vor allem durch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Faktoren und Rahmenbedingungen geprägt wird. Bildung für nachhaltige Entwicklung kann das Umsteuern in der Umwelt-, Entwicklungs-, Wirtschafts-, Sozial-, Verkehrs- und Land-
Wirtschaftspolitik nicht ersetzen. Lernen für nachhaltige Entwicklung vollzieht sich andererseits nicht nur innerhalb der Bildungsinstitutionen, sondern überall, wo Menschen leben und arbeiten. Der Deutsche Bundestag erwartet deshalb, daß die Bundesregierung bei der Neuformulierung ihrer gesamten Bildungsaktivitäten unter dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung auch die informellen Bildungsmöglichkeiten in problem- und handlungsorientierten Projekten wie den lokalen Agendaprozessen zur Festlegung von Zielen für Umweltpolitik und Nord-Süd-Zusammenarbeit oder in Projekten jenseits der Bildungsinstitutionen - in Betrieben, Vereinen und Verbänden sowie kirchlichen und anderen Nichtregierungsorganisationen -berücksichtigt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zur Orientierung aller Bildungsaufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung in Industrie- und Entwicklungsländern und als Element der nationalen Umsetzung der Agenda 21
1. den Orientierungsrahmen „Bildung für nachhaltige Entwicklung" der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung umzusetzen, insbesondere das vereinbarte Modellversuchsprogramm zu starten und gemeinsam mit Ländern, Kommunen und gesellschaftlichen Gruppen Maßnahmen für eine dauerhafte Umsetzung vorzusehen;
2. dazu beizutragen, daß innerhalb des integrierten Ansatzes einer Bildung für nachhaltige Entwicklung die entwicklungspolitische Bildung ausgebaut wird und bei der Umsetzung des BLK-Orientierungsrahmens Schwerpunkte bei entwicklungspolitischen Themen und Fragestellungen gesetzt werden;
3. insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Modellversuche, Projekte und Aktivitäten zu fördern, die sich mit nachhaltigen Konsum-und Lebensstilen sowie nachhaltigem Wirtschaften und globalen Zusammenhängen befassen;
4. ein Aus- und Fortbildungskonzept für Ministerien und Bundesverwaltung zu entwickeln, um das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung im eigenen Verantwortungsbereich umzusetzen;
5. die Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Umweltbildung bei der Entwicklung und Anpassung von Ausbildungsordnungen umzusetzen, dies verstärkt im Rahmen der Qualifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern zu berücksichtigen und die Fortentwicklung anzuregen;
6. einschlägige Verordnungen wie Ausbildungs-, Prüfungs- und Ausbildereignungsverordnungen am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung zu orientieren;
7. im Rahmen geeigneter Forschungsprogramme Schwerpunkte in der Verhaltens- und Einstellungs- sowie Bildungsforschung zu setzen und dabei dem Lernen außerhalb formalisierter Bildungsprozesse besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
8. die Einrichtung von Modellregionen mit angemessener Repräsentanz aller Bildungsbereiche zu unterstützen und dabei auf die Einbeziehung von Lernprojekten außerhalb der Bildungsinstitutionen zu achten;
9. Beratungsmaßnahmen und fachliche Begleitung zur Unterstützung der Arbeit von Koordinierungsstellen, regionalen und überregionalen Netz-
werken engagierter Bildungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen zu fördern;
10. die Umsetzung von Modellversuchs- und Forschungsergebnissen in Bildungseinrichtungen durch geeignete Maßnahmen anzuregen und zu diesem Zweck verstärkt die Internet-Angebote im eigenen Zuständigkeitsbereich zu nutzen, um interessierte Nutzerinnen und Nutzer mit den Ergebnissen der aus Bundesmitteln geförderten Projekte vertraut zu machen und Aktionsmöglichkeiten für die Praxis aufzuzeigen;
11. sich an internationalen Netzwerken wie ENSI (Environment and School Initiatives) im Rahmen der OECD, GLOBE (Global Learning and Observations for the Benefit of the Environment) und COPERNICUS (Cooperation Programme in Europe for Research on Nature and Industry through Coordinates University Studies), dem Nord-Süd-Zentrum Lissabon und dem entwicklungspolitischen Netzwerk des Europarates aktiv zu beteiligen und bestehende nationale Koordinationsstellen zu unterstützen sowie bei der Umsetzung künftiger EU-Programme und -Aktionen darauf zu achten, daß Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung angemessen berücksichtigt werden;
12. ein internationales Netzwerk und Partnerschaften unter Beteiligung von UNESCO, UNEP und UNDP zu initiieren sowie bei der Umsetzung des von der Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) für die Bereiche der Kapitel 35 bis 37 der Agenda 21 beschlossenen Arbeitsprogramms aktiv mitzuwirken.
III. Der von Bundesregierung in jeder Wahlperiode zu erstellende Bericht zur Umweltbildung soll in Zukunft als Bericht zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung" vorgelegt werden. Er ist um die Berichterstattung über einschlägige Bildungsaktivitäten der verschiedenen Ressorts und nachgeordneten Bundesbehörden zu erweitern. Der nächste Bericht soll 2001 und zeitnah zum BLK-Bericht zur Umsetzung des Orientierungsrahmens vorgelegt werden.
In dem Bericht soll über die Fortschritte von Konzept und Praxis der Bildung für nachhaltige Entwicklung referiert werden. Insbesondere soll auf die Weiterentwicklung der einzelnen Teilbereiche der Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Probleme der Dissemination der Ergebnisse von Maßnahmen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Modellversuchen eingegangen werden. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten analysiert, Konzepte einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Strukturen des bestehenden Bildungssystems zu implementieren, sowie der strukturelle Reformbedarf, den eine Bildung für nachhaltige Entwicklung nach sich zieht, erörtert werden.
Bonn, den 30. Juni 1999
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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