BT-Drucksache 14/1303

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drs. 14/1103 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. September 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Dänemark und der Regierung der Republik Polen über das Multinationale Korps Nordost

Vom 30. Juni 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1303
14. Wahlperiode

30. 06. 99

Beschlußempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/1103 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. September 1998
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung
des Königreichs Dänemark und der Regierung der Republik Polen über
das Multinationale Korps Nordost

A. Problem
Das Übereinkommen bildet die rechtliche Grundlage für das Multi-
nationale Korps Nordost und beschreibt dessen Aufgaben und Auf-
träge.

B. Lösung
Durch das Vertragsgesetz werden die Voraussetzungen für die Rati-
fikation des Übereinkommens geschaffen.
Annahme des Gesetzentwurfs.
Mehrheit im Ausschuß

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand sind durch das Gesetz
nicht zu erwarten.

Drucksache 14/1303 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand
Länder und Gemeinden werden durch das Gesetz nicht mit zusätz-
lichen Kosten belastet. Dem Bund entstehen durch die Anwendung
des Gesetzes zusätzliche Kosten in Höhe von zunächst ca. 4 Mio.
DM jährlich, die ab dem Jahr 2001 auf ca. 1,8 Mio. DM reduziert
werden. Diese Kosten werden durch die Auflösung des Hauptquar-
tiers LANDJUT ab dem Jahr 2000 nahezu ausgeglichen.
Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau sind nicht zu
erwarten.

E. Sonstige Kosten
Kosten für die Wirtschaft oder für soziale Sicherungssysteme ent-
stehen nicht.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/1303

Beschlußempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1103 wird angenommen.

Bonn, den 30. Juni 1999

Der Auswärtige Ausschuß
Hans-Ulrich Klose Uta Zapf Eckart von Klaeden Dr. Helmut Lippelt
Vorsitzender Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatter

Ulrich Irmer Wolfgang Gehrcke-Reymann
Berichterstatter Berichterstatter

Drucksache 14/1303 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Uta Zapf, Eckart von Klaeden, Dr. Helmut Lippelt,
Ulrich Irmer und Wolfgang Gehrcke-Reymann

I.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 45. Sitzung am
17. Juni 1999 den Gesetzentwurf der Bundesregierung in
erster Lesung beraten und an den Auswärtigen Ausschuß
zur federführenden sowie an den Verteidigungsausschuß
zur Mitberatung überwiesen.

II.
In seiner 27. Sitzung am 23. Juni 1999 hat der mitbera-
tende Verteidigungsausschuß den Gesetzentwurf beraten
und dem federführenden Auswärtigen Ausschuß emp-

fohlen, ihn anzunehmen. Diese Empfehlung wurde mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der
Fraktion der PDS ausgesprochen.

III.
Der federführende Auswärtige Ausschuß hat den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 14/1103 in seiner 25. Sit-
zung am 30. Juni 1999 beraten und dem Plenum emp-
fohlen, ihm zuzustimmen. Dieser Beschluß wurde mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimme des
Mitglieds der Fraktion der PDS gefaßt.

Bonn, den 30. Juni 1999

Uta Zapf Eckart von Klaeden Dr. Helmut Lippelt
Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatter
Ulrich Irmer Wolfgang Gehrcke-Reymann
Berichterstatter Berichterstatter

Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
esellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44

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