BT-Drucksache 14/126

Fortführung des Wohnraum-Modernisierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zum Jahr 2000

Vom 2. Dezember 1998


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/126 vom 02.12.1998

Antrag der Fraktion der PDS Fortführung des Wohnraum-
Modernisierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zum
Jahr 2000 =

02.12.1998 - 126

14/126

Antrag
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Ilja Seifert, Dr. Winfried
Wolf,
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Fortführung des Wohnraum-Modernisierungsprogramms der Kreditanstalt
für Wiederaufbau bis zum Jahr 2000

Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht,
das Wohnraum-Modernisierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau
bis zum Jahr 2000 fortzuführen, eine Aufstockung des Finanzvolumens auf
80 Mrd. DM zu prüfen, mindestens aber das im Jahr 1998 zur Verfügung
gestellte Volumen in Höhe von 70 Mrd. DM beizubehalten sowie die
Tilgungsrate von derzeit 5% den in der Wohnungswirtschaft üblichen
Abschreibungen anzugleichen.
Bonn, den 1. Dezember 1998
Christine Ostrowski
Dr. Ilja Seifert
Dr. Winfried Wolf
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Von 1990 bis 1998 konnten durch dieses Kreditprogramm den
Wohnungsunternehmen zinsverbilligte Darlehen bereitgestellt werden, die
in den neuen Ländern dazu beitrugen, weit über 3 Millionen Wohnungen
des Wohnungsbestandes instand zu setzen, zu sanieren und zu
modernisieren.
Von 1990 bis 1997 wurde dafür ein Finanzvolumen von 60 Mrd. DM, im Jahr
1998 eine Summe von 70 Mrd. DM zur Verfügung gestellt. Damit wurde eine
erhebliche qualitative Verbesserung des Wohnungsbestandes erreicht. Die
Zinsverbilligung wirkte sich darüber hinaus moderat auf die
Mietentwicklung nach Modernisierung aus.
In den neuen Ländern besteht aufgrund der immer noch erheblichen
Gebäudeschäden an ca. einem Drittel der Wohngebäude jedoch nach wie vor
ein großer Investitionsbedarf. Dieser Bedarf an Sanierung und
Modernisierung kann allein durch das Investitionszulagengesetz 1999 aus
zwei Gründen nicht bestritten werden.
Zum ersten wirkt sich die Investitionszulage nach dem
Investitionszulagengesetz 1999 bei Mieterhöhungen nach § 2 Abs. 1 und §
3 Abs. 1 Miethöhegesetz (MHG) nicht mietmindernd entsprechend § 2 Abs.
1 Satz 2 bzw. § 3 Abs. 1 Satz 6 MHG aus.
Da der noch verbleibende, zu modernisierende Wohnungsbestand in
Ostdeutschland zumeist überdurchschnittlich hohen Kostenbedarf
aufweist, würde sich damit die Differenz zwischen der am Markt
erzielbaren, d. h. durch die Mieter zu tragende Miete und jener Miete,
die die Wohnungsunternehmen zur Refinanzierung ihrer Investition
benötigen, vergrößern.
Zum zweiten entfällt die Investitionszulage nach dem
Investitionszulagengesetz 1999 für alle Objekte, die innerhalb der im
Gesetz bestimmten Fünfjahresfrist in Erfüllung der Auflagen des
Altschuldenhilfe-Gesetzes an die Mieter veräußert werden.
Ohne die Chance, verschiedene Förderinstrumente kumulativ zu nutzen,
müßten einerseits die Unternehmen Verluste in Kauf nehmen, die ihre
Liquidität beeinträchtigen und die sie zwingen, ihre Investitionen
zurückzufahren.
Andererseits erwartet die ostdeutschen Mieter eine deutliche
Verteuerung der Mieten nach Modernisierung. In Anbetracht der
Einkommenssituation, insbesondere aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit,
sowie der nicht ausreichenden Entlastungsfunktion des Wohngeldes wären
die Mieten nach Modernisierung für einkommensschwache Mieterinnen und
Mieter nicht mehr tragbar.
Daher sollten das Wohnraum-Modernisierungsprogramm der Kreditanstalt
für Wiederaufbau fortgeführt sowie die Tilgungsrate von derzeit 5 % den
ansonsten in der Wohnungswirtschaft üblichen Abschreibungen angeglichen
werden.

02.12.1998 nnnn

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