BT-Drucksache 14/1152

Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung anläßlich der Hochwasserkatastrophe in Süddeutschland

Vom 16. Juni 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1152
14. Wahlperiode

16. 06. 99

Antrag
der Abgeordneten Birgit Homburger, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst
Burgbacher, Gisela Frick, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Dr. Klaus Kinkel,
Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus
Haupt, Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max
Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung anläßlich der Hochwasserkatastrophe in
Süddeutschland

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest,
daß die Schäden durch das seit Wochen andauernde Jahrhunderthochwas-
ser in Süddeutschland eine Dimension erreicht haben, mit der man die Län-
der nicht mehr allein lassen kann und die auch Hilfen des Bundes erforder-
lich macht. Vor allem in Bayerisch Schwaben, an der Donau und am
Bodensee, wo der Pegel seit Wochen ungefähr auf dem Höchststand von
5,65 m verhar rt, sind die Auswirkungen verheerend. Der Tourismus, von
dem ein Großteil der Region lebt, ist praktisch zum Erliegen gekommen.
Die Schäden in der Landwirtschaft und beim Gewerbe sind erheblich. Vor
allem Landwirte und Betriebe, die vom Tourismus abhängen, sind in aku-
ter Existenznot. Die Schäden an privaten wie öffentlichen Gebäuden, Ufer-
bebauungen, Straßen und anderen Infrastruktureinrichtungen sind, solange
das Hochwasser fortbesteht, noch gar nicht feststellbar. Die Schadenshöhe
wird in einer vorläufigen ersten Übersicht auf einen dreistelligen Millio-
nenbetrag geschätzt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
– das Hochwasser am Bodensee und an den Flüssen in Süddeutschland

bei Hilfsmaßnahmen entsprechend dem Oder-Hochwasser zu behan-
deln;

– mit den Ländern Baden-Württemberg und Bayern eine vergleichbare
Verwaltungsvereinbarung zur unterstützenden Hilfe zu schließen, wie
seinerzeit mit dem Land Brandenburg;

– sich bei der EU dafür einzusetzen, daß stillgelegte Ackerflächen ohne
Rückforderung der Direktzahlungen mit überfluteten Flächen getauscht
und abgeerntet werden dürfen;

– den geschädigten Landwirten und Gemüsebauern durch ein Soforthil-
feprogramm und ein KfW-Kreditprogramm finanzielle Entschädigun-
gen und Hilfen zur Verfügung zu stellen;

– dem Tourismusbereich und dem Gewerbe über die von den zuständigen
Landesregierungen beschlossenen Maßnahmen hinaus Übergangs- und
Soforthilfen zukommen zu lassen;

– zur Instandsetzung, Wiederherstellung und zum Wiederaufbau von
durch Hochwasserschäden, darunter auch Schäden durch hochdrücken-
des Grundwasser, betroffenen Wohngebäuden den Ländern Baden-
Württemberg und Bayern Finanzhilfen des Bundes in entsprechendem
Umfang zur Verfügung zu stellen;

– den durch das Hochwasser betroffenen Städten und Gemeinden, denen
durch Sicherungs- und Hilfsmaßnahmen sowie Schäden an öffentlichen
Gebäuden und an der Infrastruktur hohe Kosten entstanden und noch
entstehen, finanzielle Hilfen zu gewähren;

– zusätzlich zu den genannten Maßnahmen steuerliche Erleichterungen
für die Betroffenen vorzusehen, wie z. B. Stundung von Steuern, Her-
absetzung von Vorauszahlungen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnah-
men und Sonderabschreibungen bei der Instandsetzung von Betriebs-
gebäuden und bei der Ersatzbeschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter.

Bonn, den 15. Juni 1999
Birgit Homburger
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Ernst Burgbacher
Gisela Frick
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Heinrich
Dr. Klaus Kinkel
Dirk Niebel
Rainer Brüderle
Jörg van Essen
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Detlef Parr
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Drucksache 14/1152 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

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