Verteidiger und Rechtsanwälte sollen den Strafverfolgungsbehörden und
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Gerichten Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende
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Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. Die
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Berufung und ihre Begründung, die Revision, ihre Begründung und die
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Gegenerklärung sowie die Privatklage und die Anschlusserklärung bei der
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Nebenklage müssen sie als elektronisches Dokument übermitteln. Ist dies
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aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, ist die Übermittlung in
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Papierform zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der
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Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf
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Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
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