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§ 185 StGB vollständige alte Fassung
§ 185 StGB
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten
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eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird,
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Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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