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§ 43 StGB vollständige alte Fassung
§ 43 StGB
Ersatzfreiheitsstrafe
1An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe.2Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe.3Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt
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Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der
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Ersatzfreiheitsstrafe. Zwei Tagessätzen entspricht ein Tag
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Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.
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Ersatzfreiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein
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Tag.
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