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Sie können sich § 46 StGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. 2Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Grundsätze der Strafzumessung | Grundsätze der Strafzumessung | ||||
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t | 1 | Grundsätze der Strafzumessung | t | 1 | Grundsätze der Strafzumessung |
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f | 1 | (1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die | f | 1 | (1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die |
2 | Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der | 2 | Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der | ||
3 | Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen. | 3 | Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen. | ||
4 | (2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den | 4 | (2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den | ||
5 | Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: | 5 | Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: | ||
6 | die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, | 6 | die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, | ||
t | 7 | fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende,die | t | 7 | fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle |
8 | Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende,die Gesinnung, die aus | ||||
8 | Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,das | 9 | der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,das Maß der | ||
9 | Maß der Pflichtwidrigkeit,die Art der Ausführung und die verschuldeten | 10 | Pflichtwidrigkeit,die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der | ||
10 | Auswirkungen der Tat,das Vorleben des Täters, seine persönlichen und | 11 | Tat,das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen | ||
11 | wirtschaftlichen Verhältnisse sowiesein Verhalten nach der Tat, besonders sein | 12 | Verhältnisse sowiesein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den | ||
12 | Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen | 13 | Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem | ||
13 | Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen. | 14 | Verletzten zu erreichen. | ||
14 | (3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen | 15 | (3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen | ||
15 | nicht berücksichtigt werden. | 16 | nicht berücksichtigt werden. |
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