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Sie können sich § 96 StaRUG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Der Sanierungsmoderator vermittelt zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern bei der Herbeiführung einer Lösung zur Überwindung der wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten.
(2) Der Schuldner gewährt dem Moderator Einblick in seine Bücher und Geschäftsunterlagen und erteilt ihm die angeforderten zweckmäßigen Auskünfte.
(3) Der Sanierungsmoderator erstattet dem Gericht über den Fortgang der Sanierungsmoderation monatlich schriftlich Bericht. Der Bericht enthält mindestens Angaben über
(4) 1Der Sanierungsmoderator zeigt dem Gericht eine ihm bekannt gewordene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners an. 2Handelt es sich bei dem Schuldner um eine juristische Person oder um eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, gilt dies auch für die Überschuldung des Schuldners.
(5) 1Der Sanierungsmoderator steht unter der Aufsicht des Restrukturierungsgerichts. 2Das Restrukturierungsgericht kann den Sanierungsmoderator aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen. 3Vor der Entscheidung ist der Sanierungsmoderator zu hören.
Sanierungsmoderation | Sanierungsmoderation | ||||
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f | 1 | (1) Der Sanierungsmoderator vermittelt zwischen dem Schuldner und seinen | f | 1 | (1) Der Sanierungsmoderator vermittelt zwischen dem Schuldner und seinen |
2 | Gläubigern bei der Herbeiführung einer Lösung zur Überwindung der | 2 | Gläubigern bei der Herbeiführung einer Lösung zur Überwindung der | ||
3 | wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten. | 3 | wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten. | ||
4 | (2) Der Schuldner gewährt dem Moderator Einblick in seine Bücher und | 4 | (2) Der Schuldner gewährt dem Moderator Einblick in seine Bücher und | ||
5 | Geschäftsunterlagen und erteilt ihm die angeforderten zweckmäßigen Auskünfte. | 5 | Geschäftsunterlagen und erteilt ihm die angeforderten zweckmäßigen Auskünfte. | ||
6 | (3) Der Sanierungsmoderator erstattet dem Gericht über den Fortgang der | 6 | (3) Der Sanierungsmoderator erstattet dem Gericht über den Fortgang der | ||
7 | Sanierungsmoderation monatlich schriftlich Bericht. Der Bericht enthält | 7 | Sanierungsmoderation monatlich schriftlich Bericht. Der Bericht enthält | ||
8 | mindestens Angaben über | 8 | mindestens Angaben über | ||
9 | 1. | 9 | 1. | ||
10 | die Art und Ursachen der wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten; | 10 | die Art und Ursachen der wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten; | ||
11 | 2. | 11 | 2. | ||
12 | den Kreis der in die Verhandlungen einbezogenen Gläubiger und sonstigen | 12 | den Kreis der in die Verhandlungen einbezogenen Gläubiger und sonstigen | ||
13 | Beteiligten; | 13 | Beteiligten; | ||
14 | 3. | 14 | 3. | ||
15 | den Gegenstand der Verhandlungen und | 15 | den Gegenstand der Verhandlungen und | ||
16 | 4. | 16 | 4. | ||
17 | das Ziel und den voraussichtlichen Fortgang der Verhandlungen. | 17 | das Ziel und den voraussichtlichen Fortgang der Verhandlungen. | ||
18 | (4) Der Sanierungsmoderator zeigt dem Gericht eine ihm bekannt gewordene | 18 | (4) Der Sanierungsmoderator zeigt dem Gericht eine ihm bekannt gewordene | ||
19 | Zahlungsunfähigkeit des Schuldners an. Handelt es sich bei dem Schuldner | 19 | Zahlungsunfähigkeit des Schuldners an. Handelt es sich bei dem Schuldner | ||
t | 20 | um eine juristische Person oder um eine Gesellschaft ohne | t | 20 | um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, bei |
21 | Rechtspersönlichkeit, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine | 21 | der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, gilt | ||
22 | natürliche Person ist, gilt dies auch für die Überschuldung des Schuldners. | 22 | dies auch für die Überschuldung des Schuldners. | ||
23 | (5) Der Sanierungsmoderator steht unter der Aufsicht des | 23 | (5) Der Sanierungsmoderator steht unter der Aufsicht des | ||
24 | Restrukturierungsgerichts. Das Restrukturierungsgericht kann den | 24 | Restrukturierungsgerichts. Das Restrukturierungsgericht kann den | ||
25 | Sanierungsmoderator aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen. Vor der | 25 | Sanierungsmoderator aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen. Vor der | ||
26 | Entscheidung ist der Sanierungsmoderator zu hören. | 26 | Entscheidung ist der Sanierungsmoderator zu hören. |
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