Lade...
Lade...
Sie können sich § 126 SGB III auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Das Einkommen, das ein Mensch mit Behinderungen während einer Maßnahme in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches erzielt, wird nicht auf den Bedarf angerechnet.
(2) Anrechnungsfrei bei der Einkommensanrechnung bleibt im Übrigen das Einkommen
Einkommensanrechnung | Einkommensanrechnung | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Das Einkommen, das ein Mensch mit Behinderungen während einer Maßnahme in | f | 1 | (1) Das Einkommen, das ein Mensch mit Behinderungen während einer Maßnahme in |
2 | einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen | 2 | einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen | ||
3 | Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches erzielt, wird nicht auf den | 3 | Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches erzielt, wird nicht auf den | ||
4 | Bedarf angerechnet. | 4 | Bedarf angerechnet. | ||
5 | (2) Anrechnungsfrei bei der Einkommensanrechnung bleibt im Übrigen das | 5 | (2) Anrechnungsfrei bei der Einkommensanrechnung bleibt im Übrigen das | ||
6 | Einkommen | 6 | Einkommen | ||
7 | 1. | 7 | 1. | ||
8 | des Menschen mit Behinderungen aus Waisenrenten, Waisengeld oder aus | 8 | des Menschen mit Behinderungen aus Waisenrenten, Waisengeld oder aus | ||
n | 9 | Unterhaltsleistungen bis zu 277 Euro monatlich, | n | 9 | Unterhaltsleistungen bis zu 334 Euro monatlich, |
10 | 2. | 10 | 2. | ||
n | 11 | der Eltern bis zu 3 637 Euro monatlich, des verwitweten Elternteils oder, | n | 11 | der Eltern bis zu 4 392 Euro monatlich, des verwitweten Elternteils oder, |
12 | bei getrennt lebenden Eltern, das Einkommen des Elternteils, bei dem der Mensch | 12 | bei getrennt lebenden Eltern, das Einkommen des Elternteils, bei dem der Mensch | ||
13 | mit Behinderungen lebt, ohne Anrechnung des Einkommens des anderen Elternteils, | 13 | mit Behinderungen lebt, ohne Anrechnung des Einkommens des anderen Elternteils, | ||
n | 14 | bis zu 2 266 Euro monatlich und | n | 14 | bis zu 2 736 Euro monatlich und |
15 | 3. | 15 | 3. | ||
16 | der Ehegattin oder des Ehegatten oder der Lebenspartnerin oder des | 16 | der Ehegattin oder des Ehegatten oder der Lebenspartnerin oder des | ||
t | 17 | Lebenspartners bis zu 2 266 Euro monatlich. | t | 17 | Lebenspartners bis zu 2 736 Euro monatlich. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.