Lade...
Lade...
Sie können sich § 14 RDG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Die zuständige Behörde widerruft die Registrierung unbeschadet des § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder entsprechender landesrechtlicher Vorschriften,
Widerruf der Registrierung | Widerruf der Registrierung | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Widerruf der Registrierung | t | 1 | Widerruf der Registrierung |
Widerruf der Registrierung | Widerruf der Registrierung | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | Die zuständige Behörde widerruft die Registrierung unbeschadet des § 49 des | f | 1 | Die zuständige Behörde widerruft die Registrierung unbeschadet des § 49 des |
2 | Verwaltungsverfahrensgesetzes oder entsprechender landesrechtlicher | 2 | Verwaltungsverfahrensgesetzes oder entsprechender landesrechtlicher | ||
3 | Vorschriften, | 3 | Vorschriften, | ||
4 | 1. | 4 | 1. | ||
5 | wenn begründete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die registrierte | 5 | wenn begründete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die registrierte | ||
6 | Person oder eine qualifizierte Person die erforderliche persönliche Eignung oder | 6 | Person oder eine qualifizierte Person die erforderliche persönliche Eignung oder | ||
7 | Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt; dies ist in der Regel der Fall, wenn einer | 7 | Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt; dies ist in der Regel der Fall, wenn einer | ||
8 | der in § 12 Abs. 1 Nr. 1 genannten Gründe nachträglich eintritt oder die | 8 | der in § 12 Abs. 1 Nr. 1 genannten Gründe nachträglich eintritt oder die | ||
9 | registrierte Person beharrlich Änderungsmitteilungen nach § 13 Absatz 4 Satz 1 | 9 | registrierte Person beharrlich Änderungsmitteilungen nach § 13 Absatz 4 Satz 1 | ||
10 | oder Mitteilungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 oder 2 unterlässt, | 10 | oder Mitteilungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 oder 2 unterlässt, | ||
11 | 2. | 11 | 2. | ||
12 | wenn die registrierte Person keine Berufshaftpflichtversicherung nach § 12 | 12 | wenn die registrierte Person keine Berufshaftpflichtversicherung nach § 12 | ||
13 | Abs. 1 Nr. 3 mehr unterhält, | 13 | Abs. 1 Nr. 3 mehr unterhält, | ||
14 | 3. | 14 | 3. | ||
15 | wenn begründete Tatsachen die Annahme dauerhaft unqualifizierter | 15 | wenn begründete Tatsachen die Annahme dauerhaft unqualifizierter | ||
16 | Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs | 16 | Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs | ||
17 | rechtfertigen; dies ist in der Regel der Fall, wenn die registrierte Person in | 17 | rechtfertigen; dies ist in der Regel der Fall, wenn die registrierte Person in | ||
18 | erheblichem Umfang Rechtsdienstleistungen über die eingetragene Befugnis hinaus | 18 | erheblichem Umfang Rechtsdienstleistungen über die eingetragene Befugnis hinaus | ||
19 | erbringt oder beharrlich gegen Auflagen, Darlegungs- und Informationspflichten | 19 | erbringt oder beharrlich gegen Auflagen, Darlegungs- und Informationspflichten | ||
20 | nach den §§ 13a oder 13b oder Pflichten nach § 13g verstößt, | 20 | nach den §§ 13a oder 13b oder Pflichten nach § 13g verstößt, | ||
21 | 4. | 21 | 4. | ||
t | 22 | wenn eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne | t | 22 | wenn eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, |
23 | Rechtspersönlichkeit, die keine weitere qualifizierte Person benannt hat, bei | 23 | die keine weitere qualifizierte Person benannt hat, bei Ausscheiden der | ||
24 | Ausscheiden der qualifizierten Person nicht innerhalb von sechs Monaten eine | 24 | qualifizierten Person nicht innerhalb von sechs Monaten eine qualifizierte | ||
25 | qualifizierte Person benennt. | 25 | Person benennt. | ||
26 | Für die Entscheidung über einen Widerruf nach Satz 1 Nummer 1 in Verbindung | 26 | Für die Entscheidung über einen Widerruf nach Satz 1 Nummer 1 in Verbindung | ||
27 | mit § 12 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a gilt § 15 der | 27 | mit § 12 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a gilt § 15 der | ||
28 | Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend. | 28 | Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.