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Sie können sich § 2 NetzDG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Anbieter sozialer Netzwerke, die im Kalenderjahr mehr als 100 Beschwerden über rechtswidrige Inhalte erhalten, sind verpflichtet, einen deutschsprachigen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen mit den Angaben nach Absatz 2 halbjährlich zu erstellen und im Bundesanzeiger sowie auf der eigenen Homepage spätestens einen Monat nach Ende eines Halbjahres zu veröffentlichen. 2Der auf der eigenen Homepage veröffentlichte Bericht muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
(2) Der Bericht hat mindestens auf folgende Aspekte einzugehen:
Berichtspflicht | Berichtspflicht | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Anbieter sozialer Netzwerke, die im Kalenderjahr mehr als 100 | f | 1 | (1) Anbieter sozialer Netzwerke, die im Kalenderjahr mehr als 100 |
2 | Beschwerden über rechtswidrige Inhalte erhalten, sind verpflichtet, einen | 2 | Beschwerden über rechtswidrige Inhalte erhalten, sind verpflichtet, einen | ||
3 | deutschsprachigen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige | 3 | deutschsprachigen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige | ||
4 | Inhalte auf ihren Plattformen mit den Angaben nach Absatz 2 halbjährlich zu | 4 | Inhalte auf ihren Plattformen mit den Angaben nach Absatz 2 halbjährlich zu | ||
5 | erstellen und im Bundesanzeiger sowie auf der eigenen Homepage spätestens | 5 | erstellen und im Bundesanzeiger sowie auf der eigenen Homepage spätestens | ||
6 | einen Monat nach Ende eines Halbjahres zu veröffentlichen. Der auf der | 6 | einen Monat nach Ende eines Halbjahres zu veröffentlichen. Der auf der | ||
7 | eigenen Homepage veröffentlichte Bericht muss leicht erkennbar, unmittelbar | 7 | eigenen Homepage veröffentlichte Bericht muss leicht erkennbar, unmittelbar | ||
8 | erreichbar und ständig verfügbar sein. | 8 | erreichbar und ständig verfügbar sein. | ||
9 | (2) Der Bericht hat mindestens auf folgende Aspekte einzugehen: | 9 | (2) Der Bericht hat mindestens auf folgende Aspekte einzugehen: | ||
10 | 1. | 10 | 1. | ||
11 | Allgemeine Ausführungen, welche Anstrengungen der Anbieter des sozialen | 11 | Allgemeine Ausführungen, welche Anstrengungen der Anbieter des sozialen | ||
12 | Netzwerks unternimmt, um strafbare Handlungen auf den Plattformen zu | 12 | Netzwerks unternimmt, um strafbare Handlungen auf den Plattformen zu | ||
13 | unterbinden, | 13 | unterbinden, | ||
14 | 2. | 14 | 2. | ||
n | n | 15 | Art, Grundzüge der Funktionsweise und Reichweite von gegebenenfalls | ||
16 | eingesetzten Verfahren zur automatisierten Erkennung von Inhalten, die entfernt | ||||
17 | oder gesperrt werden sollen, einschließlich allgemeiner Angaben zu verwendeten | ||||
18 | Trainingsdaten und zu der Überprüfung der Ergebnisse dieser Verfahren durch den | ||||
19 | Anbieter, sowie Angaben darüber, inwieweit Kreise der Wissenschaft und Forschung | ||||
20 | bei der Auswertung dieser Verfahren unterstützt werden und diesen zu diesem | ||||
21 | Zweck Zugang zu Informationen des Anbieters gewährt wurde, | ||||
22 | 3. | ||||
15 | Darstellung der Mechanismen zur Übermittlung von Beschwerden über | 23 | Darstellung der Mechanismen zur Übermittlung von Beschwerden über | ||
n | 16 | rechtswidrige Inhalte und der Entscheidungskriterien für Löschung und Sperrung | n | 24 | rechtswidrige Inhalte, Darstellung der Entscheidungskriterien für die Entfernung |
17 | von rechtswidrigen Inhalten, | 25 | und Sperrung von rechtswidrigen Inhalten und Darstellung des Prüfungsverfahrens | ||
18 | 3. | 26 | einschließlich der Reihenfolge der Prüfung, ob ein rechtswidriger Inhalt | ||
27 | vorliegt oder ob gegen vertragliche Regelungen zwischen Anbieter und Nutzer | ||||
28 | verstoßen wird, | ||||
29 | 4. | ||||
19 | Anzahl der im Berichtszeitraum eingegangenen Beschwerden über rechtswidrige | 30 | Anzahl der im Berichtszeitraum eingegangenen Beschwerden über rechtswidrige | ||
20 | Inhalte, aufgeschlüsselt nach Beschwerden von Beschwerdestellen und Beschwerden | 31 | Inhalte, aufgeschlüsselt nach Beschwerden von Beschwerdestellen und Beschwerden | ||
21 | von Nutzern und nach dem Beschwerdegrund, | 32 | von Nutzern und nach dem Beschwerdegrund, | ||
n | 22 | 4. | n | 33 | 5. |
23 | Organisation, personelle Ausstattung, fachliche und sprachliche Kompetenz | 34 | Organisation, personelle Ausstattung, fachliche und sprachliche Kompetenz | ||
24 | der für die Bearbeitung von Beschwerden zuständigen Arbeitseinheiten und | 35 | der für die Bearbeitung von Beschwerden zuständigen Arbeitseinheiten und | ||
25 | Schulung und Betreuung der für die Bearbeitung von Beschwerden zuständigen | 36 | Schulung und Betreuung der für die Bearbeitung von Beschwerden zuständigen | ||
26 | Personen, | 37 | Personen, | ||
n | 27 | 5. | n | 38 | 6. |
28 | Mitgliedschaft in Branchenverbänden mit Hinweis darauf, ob in diesen | 39 | Mitgliedschaft in Branchenverbänden mit Hinweis darauf, ob in diesen | ||
29 | Branchenverbänden eine Beschwerdestelle existiert, | 40 | Branchenverbänden eine Beschwerdestelle existiert, | ||
n | 30 | 6. | n | 41 | 7. |
31 | Anzahl der Beschwerden, bei denen eine externe Stelle konsultiert wurde, um | 42 | Anzahl der Beschwerden, bei denen eine externe Stelle konsultiert wurde, um | ||
32 | die Entscheidung vorzubereiten, | 43 | die Entscheidung vorzubereiten, | ||
n | 33 | 7. | n | 44 | 8. |
34 | Anzahl der Beschwerden, die im Berichtszeitraum zur Löschung oder Sperrung | 45 | Anzahl der Beschwerden, die im Berichtszeitraum zur Löschung oder Sperrung | ||
n | 35 | des beanstandeten Inhalts führten, aufgeschlüsselt nach Beschwerden von | n | 46 | des beanstandeten Inhalts führten, nach der Gesamtzahl sowie aufgeschlüsselt |
36 | Beschwerdestellen und von Nutzern, nach dem Beschwerdegrund, ob ein Fall des § 3 | 47 | nach Beschwerden von Beschwerdestellen und von Nutzern, nach dem | ||
37 | Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a vorlag, ob in diesem Fall eine Weiterleitung an | 48 | Beschwerdegrund, ob ein Fall des § 3 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a vorlag, ob in | ||
38 | den Nutzer erfolgte sowie ob eine Übertragung an eine anerkannte Einrichtung der | 49 | diesem Fall eine Weiterleitung an den Nutzer erfolgte, welcher Schritt der | ||
50 | Prüfungsreihenfolge nach Nummer 3 zur Entfernung oder Sperrung geführt hat sowie | ||||
51 | ob eine Übertragung an eine anerkannte Einrichtung der Regulierten | ||||
39 | Regulierten Selbstregulierung nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b erfolgte, | 52 | Selbstregulierung nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b erfolgte, | ||
40 | 8. | ||||
41 | Zeit zwischen Beschwerdeeingang beim sozialen Netzwerk und Löschung oder | ||||
42 | Sperrung des rechtswidrigen Inhalts, aufgeschlüsselt nach Beschwerden von | ||||
43 | Beschwerdestellen und von Nutzern, nach dem Beschwerdegrund sowie nach den | ||||
44 | Zeiträumen „innerhalb von 24 Stunden“/„innerhalb von 48 Stunden“/„innerhalb | ||||
45 | einer Woche“/„zu einem späteren Zeitpunkt“, | ||||
46 | 9. | 53 | 9. | ||
n | n | 54 | jeweils die Anzahl der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, die nach | ||
55 | ihrem Eingang innerhalb von 24 Stunden, innerhalb von 48 Stunden, innerhalb | ||||
56 | einer Woche oder zu einem späteren Zeitpunkt zur Entfernung oder Sperrung des | ||||
57 | rechtswidrigen Inhalts geführt haben, zusätzlich aufgeschlüsselt nach | ||||
58 | Beschwerden von Beschwerdestellen und von Nutzern sowie jeweils aufgeschlüsselt | ||||
59 | nach dem Beschwerdegrund, | ||||
60 | 10. | ||||
47 | Maßnahmen zur Unterrichtung des Beschwerdeführers sowie des Nutzers, für den | 61 | Maßnahmen zur Unterrichtung des Beschwerdeführers sowie des Nutzers, für den | ||
48 | der beanstandete Inhalt gespeichert wurde, über die Entscheidung über die | 62 | der beanstandete Inhalt gespeichert wurde, über die Entscheidung über die | ||
t | 49 | Beschwerde. | t | 63 | Beschwerde, |
64 | 11. | ||||
65 | Anzahl der im Berichtszeitraum eingegangenen Gegenvorstellungen nach § 3b | ||||
66 | Absatz 1 Satz 2, nach der Gesamtzahl sowie aufgeschlüsselt nach | ||||
67 | Gegenvorstellungen von Beschwerdeführern und von Nutzern, für die der | ||||
68 | beanstandete Inhalt gespeichert wurde, jeweils mit Angaben, in wie vielen Fällen | ||||
69 | der Gegenvorstellung abgeholfen wurde, | ||||
70 | 12. | ||||
71 | Anzahl der im Berichtszeitraum eingegangenen Gegenvorstellungen nach § 3b | ||||
72 | Absatz 3 Satz 1, jeweils mit Angaben, in wie vielen Fällen von einer Überprüfung | ||||
73 | gemäß § 3b Absatz 3 Satz 3 abgesehen wurde und in wie vielen Fällen der | ||||
74 | Gegenvorstellung abgeholfen wurde, | ||||
75 | 13. | ||||
76 | Angaben darüber, ob und inwieweit Kreisen der Wissenschaft und Forschung im | ||||
77 | Berichtszeitraum Zugang zu Informationen des Anbieters gewährt wurde, um ihnen | ||||
78 | eine anonymisierte Auswertung zu ermöglichen, inwieweit | ||||
79 | a) | ||||
80 | entfernte oder gesperrte rechtswidrige Inhalte an Eigenschaften im Sinne des | ||||
81 | § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. | ||||
82 | 1897), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 3. April 2013 (BGBl. I S. | ||||
83 | 610) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung anknüpfen, | ||||
84 | b) | ||||
85 | die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten zu spezifischer Betroffenheit | ||||
86 | bestimmter Nutzerkreise führt und | ||||
87 | c) | ||||
88 | organisierte Strukturen oder abgestimmte Verhaltensweisen der Verbreitung | ||||
89 | zugrunde liegen, | ||||
90 | 14. | ||||
91 | sonstige Maßnahmen des Anbieters zum Schutz und zur Unterstützung der von | ||||
92 | rechtswidrigen Inhalten Betroffenen, | ||||
93 | 15. | ||||
94 | eine Zusammenfassung mit einer tabellarischen Übersicht, die die Gesamtzahl | ||||
95 | der eingegangenen Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, den prozentualen | ||||
96 | Anteil der auf diese Beschwerden hin entfernten oder gesperrten Inhalte, die | ||||
97 | Anzahl der Gegenvorstellungen jeweils nach § 3b Absatz 1 Satz 2 und nach § 3b | ||||
98 | Absatz 3 Satz 1 sowie jeweils den prozentualen Anteil der auf diese | ||||
99 | Gegenvorstellungen hin abgeänderten Entscheidungen den entsprechenden Zahlen für | ||||
100 | die beiden vorangegangenen Berichtszeiträume gegenüberstellt, verbunden mit | ||||
101 | einer Erläuterung erheblicher Unterschiede und ihrer möglichen Gründe, | ||||
102 | 16. | ||||
103 | Erläuterung der Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des | ||||
104 | Anbieters über die Zulässigkeit der Verbreitung von Inhalten auf dem sozialen | ||||
105 | Netzwerk, die der Anbieter für Verträge mit Verbrauchern verwendet, | ||||
106 | 17. | ||||
107 | Darstellung, inwiefern die Vereinbarung der Bestimmungen nach Nummer 16 mit | ||||
108 | den Vorgaben der §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dem sonstigen | ||||
109 | Recht in Einklang steht. |
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