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Sie können sich § 143a MarkenG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Wer die Rechte des Inhabers einer Unionsmarke nach Artikel 9 Absatz 1 der Unionsmarkenverordnung verletzt, indem er trotz eines Verbotes und ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr
(2) § 143 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.
Strafbare Verletzung der Unionsmarke | Strafbare Verletzung der Unionsmarke | ||||
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t | 1 | Strafbare Verletzung der Unionsmarke | t | 1 | Strafbare Verletzung der Unionsmarke |
Strafbare Verletzung der Unionsmarke | Strafbare Verletzung der Unionsmarke | ||||
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f | 1 | (1) Wer die Rechte des Inhabers einer Unionsmarke nach Artikel 9 Absatz 1 der | f | 1 | (1) Wer die Rechte des Inhabers einer Unionsmarke nach Artikel 9 Absatz 1 der |
2 | Unionsmarkenverordnung verletzt, indem er trotz eines Verbotes und ohne | 2 | Unionsmarkenverordnung verletzt, indem er trotz eines Verbotes und ohne | ||
3 | Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr | 3 | Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr | ||
4 | 1. | 4 | 1. | ||
n | 5 | ein mit der Gemeinschaftsmarke identisches Zeichen für Waren oder | n | 5 | ein mit der Unionsmarke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen |
6 | Dienstleistungen benutzt, die mit denjenigen identisch sind, für die sie | 6 | benutzt, die mit denjenigen identisch sind, für die sie eingetragen ist, | ||
7 | eingetragen ist, | ||||
8 | 2. | 7 | 2. | ||
9 | ein Zeichen benutzt, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens | 8 | ein Zeichen benutzt, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens | ||
n | 10 | mit der Gemeinschaftsmarke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die | n | 9 | mit der Unionsmarke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Unionsmarke |
11 | Gemeinschaftsmarke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das | 10 | und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die | ||
12 | Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass | 11 | Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen | ||
13 | das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder | 12 | mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder | ||
14 | 3. | 13 | 3. | ||
t | 15 | ein mit der Gemeinschaftsmarke identisches Zeichen oder ein ähnliches | t | 14 | ein mit der Unionsmarke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für |
16 | Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die nicht denen ähnlich sind, | 15 | Waren oder Dienstleistungen benutzt, die nicht denen ähnlich sind, für die die | ||
17 | für die die Gemeinschaftsmarke eingetragen ist, wenn diese in der Gemeinschaft | 16 | Unionsmarke eingetragen ist, wenn diese in der Gemeinschaft bekannt ist und das | ||
18 | bekannt ist und das Zeichen in der Absicht benutzt wird, die | 17 | Zeichen in der Absicht benutzt wird, die Unterscheidungskraft oder die | ||
19 | Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Gemeinschaftsmarke ohne | 18 | Wertschätzung der Unionsmarke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise | ||
20 | rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise auszunutzen oder zu beeinträchtigen, | 19 | auszunutzen oder zu beeinträchtigen, | ||
21 | wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. | 20 | wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. | ||
22 | (2) § 143 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend. | 21 | (2) § 143 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend. |
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