Die Vorschriften dieses Gesetzes über Zentralverwahrer sind auch auf DLT-
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Abwicklungssysteme im Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EU)
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2022/858 und auf solche DLT-Handels- und Abwicklungssysteme im Sinne des
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Artikels 2 Nummer 10 der Verordnung (EU) 2022/858 anzuwenden, die auf einer
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Erlaubnis nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 beruhen.
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