f | (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, | f | (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, |
| wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr | | wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr |
| 1. | | 1. |
| entgegen § 22 Absatz 4a Satz 1 oder Absatz 4c Satz 1 die Durchführung oder | | entgegen § 22 Absatz 4a Satz 1 oder Absatz 4c Satz 1 die Durchführung oder |
| Überwachung einer dort genannten Testung nicht richtig dokumentiert oder | | Überwachung einer dort genannten Testung nicht richtig dokumentiert oder |
| 2. | | 2. |
t | entgegen § 22 Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 oder Absatz 7 Satz 1 die | t | entgegen § 22a Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 oder Absatz 7 Satz 1 die |
| Durchführung einer Schutzimpfung oder die Durchführung oder Überwachung einer | | Durchführung einer Schutzimpfung oder die Durchführung oder Überwachung einer |
| dort genannten Testung nicht richtig bescheinigt. | | dort genannten Testung nicht richtig bescheinigt. |
| (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, | | (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, |
| wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr entgegen § 22 Absatz 4a Satz 2 | | wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr entgegen § 22 Absatz 4a Satz 2 |
| oder Absatz 4c Satz 2 eine Testung dokumentiert. | | oder Absatz 4c Satz 2 eine Testung dokumentiert. |
| (3) Ebenso wird bestraft, wer wissentlich | | (3) Ebenso wird bestraft, wer wissentlich |
| 1. | | 1. |
| eine in § 74 Absatz 2 oder § 75a Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete nicht | | eine in § 74 Absatz 2 oder § 75a Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete nicht |
| richtige Dokumentation, | | richtige Dokumentation, |
| 2. | | 2. |
| eine in Absatz 1 Nummer 2 bezeichnete nicht richtige Bescheinigung oder | | eine in Absatz 1 Nummer 2 bezeichnete nicht richtige Bescheinigung oder |
| 3. | | 3. |
| eine in Absatz 2 bezeichnete Dokumentation | | eine in Absatz 2 bezeichnete Dokumentation |
| zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht. | | zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht. |